Rückschritt in der Mediennutzung
Deutsche Forschungsgemeinschaft,
Fraunhofer-Gesellschaft,
Helmholtz-Gemeinschaft,
Hochschulrektorenkonferenz,
Leibniz-Gemeinschaft,
Max-Planck-Gesellschaft
und Wissenschaftsrat
sehen die Interessen des Wissenschaftsstandorts Deutschland bei
der Urheberrechtsnovelle verletzt. Insbesondere Forscher und Hochschullehrer
müssten Werke gegen ein Entgelt zur Veranschaulichung des Unterrichts
auch nach 2006 nutzen können. Auch Bibliotheksbenutzer und
Bildungseinrichtungen dürften keiner zahlenmäßigen
Beschränkung der digitalen Nutzung von wissenschaftlichen Büchern
und Zeitschriften unterliegen. Das geplante Urheberrecht für
die elektronischen Medien bedeute für Bildung und Wissenschaft
einen Rückfall und bleibe auch hinter den Regelungen anderer
Wissenschaftsnationen zurück.
tui
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