Aus dem Kuratorium
Weihnachts- und Urlaubsgeld auch für Neue
Auf Vorschlag des Personalrats der TU Berlin hat das Kuratorium
die Universitätsleitung der TU Berlin ermächtigt, die
Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld als freiwillige Leistung
auch allen Beschäftigten mit neu geschlossenen beziehungsweise
zu schließenden Arbeitsverträgen oder in Vertragsverlängerungen
ab dem 17. 3. 2005 bis zum 31. 12. 2009 zu zahlen. Diese Entscheidung
und die damit verbundene Unterstützung der Universitätsleitung
wurden notwendig, weil die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder
(TdL) zum 30. 6. 2003 bzw. zum 31. 7. 2003 die Tarifverträge
über die Zahlungen des Urlaubsgeldes und die Zuwendung (Weihnachtsgeld)
gekündigt hatte. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Inneres haben diese tarifvertraglichen Kündigungen zur Folge,
dass für die oben genannten Personengruppen kein Urlaubs- und
Weihnachtsgeld mehr gezahlt werden muss, sondern die Senatsverwaltungen
Inneres und Finanzen jeweils jährlich entscheiden, ob sie diese
Leistungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gewähren
oder nicht. Diese Ungewissheit im Verfahren versucht der Beschluss
des Kuratoriums zu beseitigen.
tui
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