7-9/06
Juli 2006
TU intern
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Aus dem Kuratorium

Weihnachts- und Urlaubsgeld auch für Neue

Auf Vorschlag des Personalrats der TU Berlin hat das Kuratorium die Universitätsleitung der TU Berlin ermächtigt, die Zuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld als freiwillige Leistung auch allen Beschäftigten mit neu geschlossenen beziehungsweise zu schließenden Arbeitsverträgen oder in Vertragsverlängerungen ab dem 17. 3. 2005 bis zum 31. 12. 2009 zu zahlen. Diese Entscheidung und die damit verbundene Unterstützung der Universitätsleitung wurden notwendig, weil die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) zum 30. 6. 2003 bzw. zum 31. 7. 2003 die Tarifverträge über die Zahlungen des Urlaubsgeldes und die Zuwendung (Weihnachtsgeld) gekündigt hatte. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für Inneres haben diese tarifvertraglichen Kündigungen zur Folge, dass für die oben genannten Personengruppen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr gezahlt werden muss, sondern die Senatsverwaltungen Inneres und Finanzen jeweils jährlich entscheiden, ob sie diese Leistungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gewähren oder nicht. Diese Ungewissheit im Verfahren versucht der Beschluss des Kuratoriums zu beseitigen.

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