Zurück zum Postversand?
Gesetzentwurf zum neuen Urheberrecht in der Wissenschaft umstritten
Bei dem Versuch, das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anzupassen
und Urhebern von Texten oder Bildern auch in Zukunft eine angemessene
Vergütung für ihre Werke zu garantieren, schießt
die Politik nach Ansicht vieler Verbände und Einrichtungen,
insbesondere solcher aus der Wissenschaft, übers Ziel hinaus.
Sowohl die Bibliotheksverbände als auch die großen Wissenschaftsorganisationen
wie die Union
der deutschen Akademien der Wissenschaften kritisieren die Entwürfe
als wissenschaftsschädlich und weisen den Vorwurf der "Umsonstmentalität"
im Internet zurück. Ende 2006 soll nach einem Kabinettsentwurf,
dem so genannten "Zweiten Korb", das bisher im Gesetz
für Wissenschaft und Bildung verankerte unbeschränkte
Nutzungsrecht von urheberrechtlich geschützten Inhalten in
modernen Kommunikationsmedien gestrichen werden. Auch dürften
danach elektronische Bestände einer Hochschulbibliothek nur
an speziell dafür eingerichteten Arbeitsplätzen innerhalb
der Bibliothek genutzt werden. Das sei, so die Wissenschaftsorganisationen,
noch nicht einmal im stark reglementierten US-Copyright üblich.
"Für die Bibliotheken macht es keinen Sinn, dass Wissenschaftler,
Dozenten und Studierende ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen,
um elektronisch verfügbare Medien in der Bibliothek einzusehen",
erklärt auch Dr. Wolfgang Zick, Leiter der TU-Universitätsbibliothek,
warum der Regelungswunsch zum Beispiel an dieser Stelle überzogen
ist. Auch der vorgesehene Post- und Faxversand von Artikeln oder
Beiträgen werde der durch Elektronik bestimmten Wissenschafts-
und Ausbildungspraxis in keiner Weise gerecht. Viele Sammelwerke
würden heute ausschließlich digital archiviert. Nun steht
im Gesetzgebungsverfahren zunächst ein Schlichtungsverfahren
an.
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www.urheberrechtsbuendnis.de
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