Vom Diplom zum Bachelor: Vorsicht beim Wechsel
Ein Studiengangswechsel kann den Verlust des BAföG-Anspruchs
nach sich ziehen
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Achim Meyer auf der Heyde
ist Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, des Dachverbands
der 61 Studentenwerke in Deutschland, die im Auftrag von Bund
und Ländern das BAföG umsetzen. Im Jahr 2005 zahlten
sie rund 1,5 Milliarden Euro aus.
© Deutsches Studentenwerk |
Herr Meyer auf der Heyde, Sie warnen BAföG-Empfängerinnen
und -Empfänger vor einem spontanen Wechsel auf Bachelor- und
Masterstudiengänge, da ihnen dabei möglicherweise die
Förderung verloren gehen könnte. Wie viele Studierende
betrifft das bzw. wie groß ist der geschätzte Anteil
der Wechselwilligen?
Genaue Zahlen kann ich Ihnen leider nicht nennen, dafür zwei
grundsätzliche Angaben: Der Anteil der Bachelor- und Masterstudiengänge
an allen Studiengängen liegt inzwischen bei 45 Prozent, in
den Fachhochschulen sogar bei 70 Prozent. Rund ein Viertel der zwei
Millionen Studierenden in Deutschland erhalten BAföG. Wir richten
uns mit unserer Warnung an BAföG-geförderte Studierende,
die sich in einem Diplomstudiengang befinden, deren Hochschule aber
möglichst alle Studiengänge auf Bachelor und Master umstellen
will. Bei einer solchen Umstellung gelten meist Übergangsregelungen,
und der Studiengang kann in einer angemessenen Zeit mit dem Diplom/Magister
abgeschlossen werden. Diplomstudierende müssen also nicht in
die neuen Studiengänge wechseln.
Derzeit sind noch nicht alle Unis in Deutschland auf dem gleichen
Stand im Bologna-Prozess. Nicht jede bietet in jedem Fach bereits
die neuen Abschlüsse. Heißt das, dass einer ganzen Generation
von BAföG-Studierenden der Wechsel von einer Uni zu anderen
erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird?
Erschwert ganz sicher, aber betroffen sind nicht nur BAföG-Empfänger.
Die Hochschulen können in ihren Studien- und Prüfungsordnungen
für die Zulassung zum Bachelor- und Masterabschluss nicht nur
Credit-Points, sondern auch spezifische inhaltliche Module vorsehen.
Diese können von Hochschule zu Hochschule variieren, sodass
sich bei einem Wechsel die Studiendauer verlängern kann. Dann
wird die Binnen-Mobilität der Studierenden innerhalb Deutschlands
tatsächlich beeinträchtigt.
Wie sieht die Gesetzeslage aus, das heißt, wer kann gefahrlos
wechseln und wann?
Während der ersten beiden Semester ist ein Studiengangwechsel
ohne Weiteres möglich. Allerdings wird die Förderungsdauer
des BAföG nicht verlängert, notfalls ist die Finanzierung
des neuen Studiums dann nicht vollständig gesichert. Bei einem
Wechsel nach dem zweiten Semester muss das BAföG-Amt die Weiterförderung
in jedem Fall prüfen. Dabei gelten beim BAföG folgende
Unterscheidungen: Der Wechsel des Studienabschlusses auf Bachelor
oder Master wegen einer Schwerpunktverlagerung ist möglich,
und die Förderung läuft weiter. Ist dagegen ein Fachrichtungswechsel
beabsichtigt, dann muss dieser aus einem "wichtigen Grund"
erfolgen. Ein Wechsel auf einen Studienabschluss Bachelor oder Master
stellt generell keinen wichtigen Grund dar, die Förderung kann
damit verwirkt sein. Darin liegt die Gefahr! Deshalb sollte man
sich grundsätzlich vor einem beabsichtigten Wechsel vorab mit
dem BAföG-Amt beraten. Bei einem Wechsel ab dem vierten Fachsemester
entfällt das BAföG grundsätzlich.
Die Regelungen widersprechen doch dem politischen Ziel, "Bologna"
so schnell wie möglich umzusetzen, was notwendigerweise auch
die Akzeptanz der neuen Abschlüsse bei Universitätsleitungen,
bei Studierenden und in der Wirtschaft voraussetzt. Macht es da
Sinn, diejenigen, die auf die neuen Abschlüsse setzen, auf
diese Weise zu verunsichern?
Ich kann nur sagen: Die Studentenwerke setzen das BAföG nach
den Weisungen von Bund und Ländern um; an diese Weisungen sind
sie gebunden. Verunsichert werden Studierende, wenn Studien- und
Prüfungsordnungen erlassen werden, ohne dass man vorher die
Förderungsfähigkeit nach dem BAföG prüft.
Kann man den Studierenden guten Gewissens raten, in ihrem Diplom-
oder Magisterstudiengang zu verharren?
So pauschal kann man das nicht beantworten. Ob jemand auf einen
Bachelor- oder Masterabschluss wechselt, hängt von vielen Faktoren
ab, unter anderem von der bisherigen Studiendauer und den Arbeitsmarktchancen,
die man sich ausrechnet. Sicher ist: Die alten Abschlüsse Diplom
und Magister werden nicht wertlos, andererseits versprechen die
neuen Abschlüsse hohe internationale Mobilität.
Welche Ratschläge kann man betroffenen Studierenden geben?
Wie sollten sie dem BAföG-Amt gegenüber argumentieren?
Argumentieren hilft wenig angesichts einer sehr klaren Gesetzeslage.
Wir fordern alle BAföG-geförderten Studierenden daher
dringend auf, vor einem geplanten Wechsel auf Bachelor oder Master
unbedingt mit ihrem BAföG-Amt zu sprechen, das ist unser Anliegen.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Patricia Pätzold.
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