TU intern - Juli 1998 - Studium

Das allgemeinpolitische Mandat

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat Anfang Juni die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigt, wonach es dem AStA nicht erlaubt ist, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen abzugeben. Damit mußte der AStA der FU Berlin eine weitere Niederlage im Kampf um das allgemeinpolitische Mandat einstecken. Sein Antrag auf Zulassung einer Beschwerde wurde abgelehnt. Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht entschieden, daß Tätigkeiten ohne Hochschulbezug unzulässig und rechtswidrig seien, da sie einen Eingriff in die Rechte der Studierenden darstellen. Diese nämlich gehören aufgrund gesetzlicher Verordnungen zwangsweise der verfaßten Studentenschaft an. Geklagt hatten Studierende der FU gegen den dortigen AStA. Als Reaktion auf den Verwaltungsgerichtsbeschluß forderte Präsident Ewers den AStA der TU Berlin dazu auf, die vom Verwaltungsgericht festgesetzten Grenzen einzuhalten.

Der Kampf ums politische Mandat ist mittlerweile bundesweit in vollem Gange. Ende Juni haben in Bielefeld vier Studenten beantragt, dem dortigen AStA die Wahrnehmung oder Ausübung eines allgemeinen politischen Mandats zu untersagen. Auf Internet-Seiten wird dazu aufgerufen ”Wenn Du bei Deinem AStA einen Verstoß gegen das allgemeinpolitische Mandat feststellst: Beweismaterial sichern und Kontakt mit uns aufnehmen!". Die ASten ihrerseits wollen durch eine bundesweite Anzeigenkampagne - auch die Layoutvorlagen dafür finden sich im Internet - für das politische Mandat werben. Der AStA der TU Berlin nimmt in einem weiteren Artikel zum Thema Stellung.

Mit dem Streit um das politische Mandat beschäftigt sich auch radio kultur. Siehe dazu ”Radio & TV".

urs


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