TU intern - Erstsemester-Special WS 1999/2000 - Hochschule & Politik

Hochschul-ABC

ALMA MATER - Eher selten verwendet man heute den Begriff "Alma Mater" synonym für Universität. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie "nährende Mutter".

AS - Der Akademische Senat (AS) ist das Organ, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung trifft. Dazu gehören nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören insgesamt 25 Mitglieder an. 13 sind Professoren, je vier kommen aus den Gruppen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden. Den Vorsitz des Gremiums hat der Präsident der TU Berlin.

AStA - Die studentische Interessenvertretung bei hochschulpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen ist das Studierendenparlament oder kurz StuPa. Die laufenden Geschäfte des StuPa regelt der Allgemeine Studierendenausschuss oder auch AStA genannt (siehe auch "Was darf der AStA?").

BAföG - Immer weniger Studierende kommen in des Genuss des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Jobs zur Finanzierung des Studiums sind für die meisten Studierenden notwendig.

c. t.- cum tempore (= mit der Zeit) beschreibt das sogenannte akademische Viertel. In der Regel beginnen alle Lehrveranstaltungen eine Viertelstunde später als im Vorlesungsverzeichnis angezeigt. Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen, die den Hinweis "s. t." hinter der Zeitangabe enthalten. "s. t." steht für sine tempore (= ohne Zeit) und meint pünktlicher Beginn.

HOCHSCHULGESETZ - Das Berliner Hochschulgesetz wird vom Senat erlassen, der im August beschlossen hat, dieses zum nunmehr sechsten Mal zu ändern: Statt wie bisher üblich sollen nicht mehr die Hochschulen, sondern die Studierendenschaften die Darlehen "bedürftiger" Examenskandidaten finanzieren. Die damit fälligen Beiträge belaufen sich je Studierender und Semester auf eine Mark. Die dadurch bei den Hochschulen eingesparten Mittel können diese eigenverantwortlich verwenden.

HRG - Das Hochschulrahmengesetz wird vom Bund erlassen, der seit 1969 für die Gesetzgebung der Rahmenvorschriften über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens zuständig ist. Das HRG regelt unter anderem die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonders hohem Bewerberüberhang.

KONZIL - Das Konzil ist neben Akademischem Senat und Kuratorium das dritte universitätsweite Gremium, das man kennen sollte. Wichtigste Aufgabe der insgesamt 61 Mitglieder ist die Wahl des Präsidenten und der drei Vizepräsidenten.

KURATORIALHOCHSCHULE - Die TU Berlin ist eine sogenannte Kuratorialhochschule, wie es sie nur in Berlin gibt. Im Kuratorium wirken Staat und Hochschule zusammen. Vertreten sind hier Mitglieder des Staates, von Verbänden und Gewerkschaften, Organisationen für Frauen- und Umweltbelange sowie insgesamt acht Universitätsangehörige. Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für den Entwurf und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen.

PRÄSIDIUM - Die Universitätsleitung. Dem TU-Präsidium gehören der Präsident Hans-Jürgen Ewers und die drei Vizepräsidenten an. Weiteres Präsidiumsmitglied ist der Kanzler, der die Universitätsverwaltung leitet.


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