TU intern - Erstsemester-Special WS 1999/2000 - Hochschule & Politik

Was darf der AStA?

Villa BEL: Sitz des AStA der TU Berlin
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) regelt die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments - so weit so gut. Aber wie weit darf der AStA mit seiner Tätigkeit tatsächlich gehen? Darüber streiten sich in Berlin derzeit die Studierenden.

Der AStA dürfe keine Gelder der Studierendenschaft für politische Zwecke ausgeben und sich auch sonst nicht allgemeinpolitisch äußern, argumentiert eine Gruppe von Studierenden, die der Einrichtung solcherlei Vorgehen nun gerichtlich verbieten lassen möchte. Die Kläger zogen gegen den Referentenrat der Humboldt-Universität - dem Gegenstück zum AStA an TU und FU - vor das Berliner Verwaltungsgericht. Sie stützen sich auf eine Entscheidung von Mitte August, die bereits dem AStA der FU untersagt, sich zu anderen Themen als der Hochschulpolitik zu äußern. Die Klagen werden unter anderem von Mitgliedern der Studentenorganisation RCDS (Ring Christlich-Demokratischer Studenten) vorgebracht. Diese sind der Meinung, daß vom Studierendenausschuss auf Kosten der Studierendenschaft linksradikale Kongresse und Treffen mit demokratiefeindlichen Organisationen veranstaltet würden. (Siehe auch Hochschul-ABC).


© 10/'99 TU-Pressestelle