[TU Berlin] Medieninformation Nr. 170 - 28. August 2001 - Bearbeiter/in: ehr
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Anspruch und praktische Umsetzung einer sozialkompensatorischen Prävention

Einladung zum Workshop am 19. September 2001

Seit dem 1. Januar 2000 verpflichtet der Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches V die Krankenkassen, mit ihren Maßnahmen zur primären Prävention insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten. Das Gesetz hat damit grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zielgruppenbezug präventiver Strategien Rechnung getragen. 

Das Berliner Zentrum Public Health veranstaltet in Kooperation mit dem Gesundheit Berlin e.V. und dem Wissenschaftszentrum Berlin, AG Public Health dazu den Workshop "Anspruch und praktische Umsetzung einer sozialkompensatorischen Prävention". Er soll die Spielräume ausloten, um sozialpolitisch tragfähige Perspektiven der Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln. Dabei wird insbesondere das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure diskutiert, wie es auch im Leitlinienpapier der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgezeichnet ist. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen im Gesundheitswesen werden Stellung zu diesem Thema beziehen. 

Wir möchten Sie herzlich einladen, diese Diskussion mit den Veranstaltern zu führen.

Zeit: am Mittwoch, dem 19. September 2001, von 10.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Reichpietschufer 50, Saal A 100, 10785 Berlin


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Dr. Monika Huber vom Berliner Zentrum Public Health der TU Berlin, Tel.: 030/314-24876, Fax: 030/314-21578, E-Mail: bzph@tu-berlin.de