Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


[ Inhalt | vorherige Seite | nächste Seite | Impressum ]

3. 3 Wiederbesetzung von Professuren und Frauenförderung

Das Grundsatzpapier zur Budgetierung enthält hierzu Regelungen, die in einem eher mittelbaren Zusammenhang mit der Budgetierung stehen, aber von besonderer hochschulpolitischer Bedeutung sind. Die Regelungen zur Frauenförderung werden unten im besonderen Kapitel Frauenförderung dargestellt. Zur Wiederbesetzung von Professuren:

Verfahrens-
regelungen
Die vorgenommenen Verfahrensregelungen verstärken die Verknüpfung der Wiederzuweisung mit dem Entwicklungsplan der Fakultät: Wenn eine Fakultät eine Professoren-/innenstelle gemäß Ausstattungsplan abweichend von ihrem Entwicklungsplan besetzen will, so ist zusätzlich eine entsprechende Änderung des Entwicklungsplans zu beschließen und mit dem Zuweisungsantrag an den Präsidenten zu leiten. Der Präsident unterbreitet dem Akademischen Senat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Entwicklungsplans und zur Besetzung der Professur.

Zustimmungsfiktion Noch gewichtiger vielleicht ist eine Regelung zur Beschleunigung des Verfahrens: Beabsichtigt eine Fakultät eine Professoren-/innenstelle gemäß dem geltenden Entwicklungsplan zu besetzen, beantragt sie die Zuweisung dieser Stelle beim Präsidenten. Dieser prüft den Antrag und legt ihn mit einem Entscheidungsvorschlag dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vor. Die Zeitspanne zwischen der Beschlussfassung der Fakultät und der des Akademischen Senat darf drei Monate nicht überschreiten. Wird diese Zeit unbegründet überschritten, so ist die Professoren-/innenstelle automatisch zur Wiederbesetzung und Ausschreibung freigegeben.


[ Inhalt | vorherige Seite | nächste Seite | Impressum ]