[TU Berlin] Medieninformation Nr. 34 - 15. Februar 1999
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Akademischer Senat der TU Berlin verabschiedet "Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt"

Sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeits- bzw. Studienplatz, von taxierenden Blicken über verbale Aufdringlichkeiten bis hin zu körperlichen Attacken, ist auch für die weiblichen Angehörigen der Technischen Universität Berlin kein Fremdwort. In Zahlen ausgedrückt heißt das, daß etwa ein Drittel der hier beschäftigten und studierenden Frauen sich durch solche Übergriffe in ihrer physischen und psychischen Identität und ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt fühlen. Dieses Ergebnis erbrachte eine Studie, die im Auftrag der Zentralen Frauenbeauftragten vor einiger Zeit durchgeführt wurde.

Ein weiteres Ergebnis der Studie war, daß es aufgrund der noch immer vorhandenen Tabuisierung des Themas sowohl im Hinblick auf die Definition wie im Umgang mit sexueller Diskriminierung und Belästigung große Unsicherheit herrscht, die es Frauen schwer macht, einerseits ihrer Wahrnehmung zu trauen und andererseits den Mut aufzubringen, sich zu wehren.

Mit der vom Akademischen Senat nunmehr beschlossenen "Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" soll dieser Unsicherheit auf zweifache Weise entgegengewirkt werden:

  1. In der Richtlinie werden konkrete Beispiele für belästigendes Verhalten beschrieben, die von "persönlicher geschlechtsbezogener Herabsetzung", "sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauchs", "unerwünschten Berührungen" bis zur Verbreitung pornographischer und/oder sexistischer Bilder bzw. Computeranimationen reichen.
    Betroffene werden ermutigt, sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung deutlich zu machen und sich aktiv dagegen zu wehren.

  2. Die Technische Universität Berlin bekennt sich mit dieser Richtlinie eindeutig zum Schutz ihrer weiblichen Angehörigen und der Wahrung ihrer Rechte. Aus diesem Grund sind in ihr eine Reihe von Maßnahmen und Sanktionen enthalten, mit denen deutlich gemacht werden soll, "daß die Universität sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in keiner Form duldet", sondern mit Hilfe eben dieser Maßnahmen und Sanktionen ahnden wird. Je nach Schwere des Vorfalles reichen diese von einer "mündlichen oder schriftlichen Belehrung", über "den Ausschluß aus einer Lehrveranstaltung", "die Kündigung eines Lehrauftrages", "die Durchführung eines formellen Dienstgespräches", die "fristgerechte oder fristlose Kündigung" bzw. die "Einleitung eines Disziplinarverfahrens" bis hin zum "Hausverbot" oder der "Einreichung einer Strafanzeige".

Institutionelle Unterstützung und Beratung können Betroffene bei den Frauenbeauftragten, den Personalräten, dem AStA-Frauenreferat, aber auch bei Personen mit Betreuungs- und Leitungsaufgaben erhalten. Das weitere Vorgehen wird in Verfahrensgrundsätzen geregelt, die derzeit in der Entwicklung begriffen sind und im Mai diesen Jahres dem Akademischen Senat zum Beschluß vorlegt werden.

Die gesamte "Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" können sie unter der Adresse http://www.pressestelle.tu-berlin.de/div/richtlinie.htm nachlesen.


Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Heidi Degethoff de Campos, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin, Tel.: 030/314-21439.