[TU Berlin] Medieninformation Nr. 141 - 25. Juni 2003 - Bearbeiter/in: tz
[TU Berlin] [Pressestelle] [Medieninformationen] [<<] [>>]

Sparplan des Berliner Senats kostet die TU Berlin 870 Stellen

Akademischer Senat der TU Berlin wehrt sich einstimmig gegen massive Kürzungen bei den Berliner Hochschulen

Angesichts der Ergebnisse der Sparklausur des Berliner Senats, den Zuschuss für die Berliner Hochschulen bis zum Jahr 2009 um einen Bruttobetrag von 131 Mio. € zu kürzen, verabschiedete der Akademische Senat der TU Berlin auf seiner heutigen Sitzung einstimmig folgende Resolution:

  1. Der Akademische Senat der TU Berlin nimmt unter Protest zur Kenntnis, dass der Senat von Berlin in seiner Klausur am 19. Juni 2003 eine Bruttokürzung des Plafonds der Berliner Hochschulen in Höhe von 131 Mio. € beschlossen hat, die im Jahre 2009 erreicht werden soll. Er fordert die Präsidenten der drei großen Berliner Universitäten auf, unter diesen Umständen Hochschulverträge nicht zu unterzeichnen. 
    Mit einem solchen Beschluss zerstört der Senat von Berlin eine Universitätslandschaft. Trotz schwerster Kürzungen in den vergangenen Jahren ist es mit großen Anstrengungen gelungen, die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die drei Berliner Universitäten werden durch die Kürzungen zugrunde gerichtet, denn bei einer Gleichverteilung der Kürzungssumme über die drei großen Universitäten bedeutet dies, dass die TU Berlin im Jahr 2009 mit einer Absenkung des Budgets um 43,7 Mio. € rechnen muss. Dieser Betrag müsste mit einer Streichung von ca. 870 Stellen erwirtschaftet werden; das ist mehr als ein Viertel des jetzigen Stellenbestandes. Da die Stellenfluktuation völlig unabhängig von der Struktur der Hochschule abläuft, wäre die Arbeitsunfähigkeit nahezu aller Fakultäten der TU Berlin und in der Konsequenz die Einstellung vieler großer, auch ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge die Folge. Dies kann nicht im Interesse des Berliner Senats liegen, da diese erzwungenen Maßnahmen massiv gegen die Interessen des Landes Berlin verstoßen. Der Akademische Senat fordert den Senat von Berlin auf, seinen Beschluss zu revidieren.
     
  2. Der Akademische Senat fordert den Senat von Berlin auf, bei seinen Abwägungen über die Budgets der Berliner Hochschulen auch Rücksicht auf deren - durchaus auch vom Land gewollte - Strukturen, Alleinstellungsmerkmale und Lehr- und Forschungsschwerpunkte zu nehmen. Die Ausstattungen der drei großen Universitäten müssen ihren Profilen entsprechen und gewährleistet sein. Der Akademische Senat fordert die Präsidenten der drei großen Berliner Universitäten, die alleine ihre Hochschulen nach außen vertreten, auf, in diesem Sinne mit dem Senat von Berlin zu verhandeln.
     
  3. Der Akademische Senat lehnt die vom Senat immer wieder ins Gespräch gebrachte Verlagerung der Studiengänge Architektur, Bauingenieur- und Wirtschaftsingenieurwesen an die Fachhochschulen ab. Diese Studiengänge gehören zum Profil der TU Berlin und sind Elemente ihres Alleinstel-lungscharakters. Sie dienen der Ausbildung von Führungskräften und prägen mit ihren Forschungsleistungen und internationalen Vernetzungen das wissenschaftliche Kompetenzfeld Berlins. Gleiches gilt für die Verlagerung der fachwissenschaftlichen Teile der Berufsschullehrerausbildung. Sie würde das Studium erheblich verlängern, weil das zweite Fach und die Grundwissenschaft an den Universitäten verbleiben müssten und das Studium so kaum zu organisieren wäre.
     
  4. Der Akademische Senat fordert die Berliner Landesregierung auf, die Absicht einer Erhöhung des Lehrdeputates für Professorinnen und Professoren sowie für dauerbeschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen zu lassen. Diese Maßnahme würde lediglich dazu dienen, die Anzahl der Studienplätze in Berlin schön zu rechnen. In der TU Berlin würden mindestens 80 WM-Stellen vernichtet, ohne dass dies rechnerisch Auswirkungen auf die Zahl der Studienplätze hätte. Aber gerade der Mittelbau trägt wesentliche Teile der Lehre, vor allem in den betreuungsintensiven Bereichen wie Laborarbeiten, Praktika etc. Durch diese Maßnahme würde der Senat von Berlin die ohnehin schon schlechte Betreuungsrelation und damit die Lehrqualität weiter verschlechtern.
     
  5. Der Akademische Senat protestiert gegen die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, der Freigabe der in der Hauptkommission vorgelegten Professuren zur Wiederbesetzung zuzustimmen. Er sieht darin einen Versuch, die erst seit einem halben Jahr geltenden Hochschulverträge zu brechen. Der Akademische Senat ersucht das Kuratorium, diesen Vorgang an sich zu ziehen und die betreffenden Stellen zur Wiederbesetzung freizugeben.
     
  6. Der Akademische Senat ersucht das Kuratorium, sich in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 die unter den Punkten (1)-(4) dargelegten Argumente zu eigen zu machen und durch einen entsprechenden Beschluss zu bekräftigen.

 


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Dr. Kristina R. Zerges, Leiterin Presse- und Informationsreferat TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, Fax: 030/314-23909, E-Mail: zerges@tu-berlin.de, Internet: http://www.tu-berlin.de
Impressum