Kapitel 3 - Leistungsstand in der Forschung
NaFöG - PromotionsstipendienBeim Berliner Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) handelt es sich um ein Landesprogramm für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs, das vom Abgeordnetenhaus im Jahre 1982 beschlossen wurde. Danach können begabte Doktoranden und Doktorandinnen, die sich nach dem Abschluß des Hauptstudiums auf die Promotion vorbereiten, ein Promotionsstipendium erhalten. Bislang konnten zwei Bewerbungsrunden pro Jahr ausgeschrieben werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde jedoch die Bewerbungsrunde im Frühjahr 1996 um 5 Monate verzögert und die Sommervergaberunde ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet eine gravierende Härte für die Betroffenen und eine Kürzung der Neubewilligungen im Jahre 1996 um über 55%. Die massiven Mittelstreichungen von insgesamt etwa 0,75 Mio DM entsprechen für das Jahr 1996 einer Reduzierung um etwa 20% gegenüber dem Vorjahr und stellen damit einen tiefen Einschnitt in das gesetzlich abgesicherte Programm zur Förderung hochbegabter und leistungsbereiter Nachwuchswissenschaftler/innen dar. Besonders nachteilig ist, daß die Kürzungssumme voll auf das Jahr 1996 durchschlägt und nicht auf einen längeren Zeitraum verteilt werden kann. Insofern schließen die Mittelkürzungen einen ganzen Prüfungsjahrgang von der Förderung aus. Seit Bestehen des NaFöG-Programms handelt es sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der dem Ruf des Wissenschaftsstandorts Berlin schadet, das unverzichtbare wissenschaftliche und künstlerische Zukunftspotential gefährdet und die Kontinuität der akademischen Nachwuchsförderung unterbricht. An der TU Berlin sind von den Auszahlungsverzögerungen 13 Stipendiaten/innen betroffen, von denen 2 aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nunmehr gänzlich ausgeschieden sind. Die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von NaFöG-Promotionsstipendien hat an die TU Berlin in den Jahren 1995 und 1996 folgende Stipendien vergeben:
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