Rechenschaftsbericht 1997/98 |
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4. Gegen sexuelle Diskriminierung und Belästigung
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Richtlinien des Kuratoriums |
Die Universität hat 1993 durch Beschluß des Kuratoriums "Frauenförderrichtlinien der Technischen Universität Berlin" beschlossen. Die Richtlinien behandeln umfassend Maßnahmen zum Abbau struktureller Benachteiligung von Frauen an der Universität. Sie beziehen sich auch auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Hierzu sind im Berichtszeitraum unter der Verantwortung der Zentralen Frauenbeauftragten "Richtlinien zum Schutz von Frauen und Männern vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" erarbeitet worden, die der Akademische Senat soeben (Februar 1999) erlassen hat.
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Bekenntnis zu einem Prinzip |
Sie enthalten Verfahrensregelungen, wie mit Fällen sexueller Belästigung umzugehen ist. Sie sollen zugleich verdeutlichen, daß Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung an der Universität nicht geduldet werden. Hierzu formulieren die Richtlinien den Grundsatz: "Die Technische Universität Berlin ist bestrebt, die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Frauen und Männern auf allen Funktionsebenen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereichs zu fördern. Sie bemüht sich, ein dafür zuträgliches Arbeitsklima zu erhalten und zu schaffen."
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In der Studienberatung, Foto: A. Penny | |
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