Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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3. 4 Integration überfachlicher Inhalte in das Pflicht- und Wahlpflichtangebot
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15% fächerübergreifend |
Die vom Akademischen Senat verabschiedeten Leitlinien sehen eine
Integration von fachübergreifenden Inhalten in Höhe
von 15% des gesamten Studienumfanges für alle Studiengänge
vor. Die Studien- und Prüfungsordnungen müssen vorsehen,
dass sich die Studierenden im Rahmen ihres Fachstudiums mindestens
mit einer anderen Wissenschaftskultur (Ingenieur- und Naturwissenschaften
versus Geistes-, Sozial- und Planungswissenschaften) beschäftigen.
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Zentrum Technik und Gesellschaft |
Bereits vor dem Beschluss des Akademischen Senats zu den Leitlinien
für die Studiengangsentwicklung wurde in einem Studienreformprojekt
"Fachübergreifendes Studium" durch das Zentrum
"Technik und Gesellschaft eine erste Initiative zur
Förderung überfachlicher Lehrveranstaltungen ergriffen.
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Lenkungskreis |
Zur weiteren Förderung fachübergreifenden Anteile wurde
zur Koordination das Projekt "Fachübergreifendes Studium"
vorübergehend seit Mai 2000 personell verstärkt. Das
Projekt wird von einem Lenkungskreis begleitet, in dem der Vizepräsidenten
für Lehre und Studium sowie Hochschullehrer der wesentlichen
Fächergruppen der TUB vertreten sind.
Das Angebot fachübergreifender Lehrveranstaltungen hat seit
dem Beginn des Projekts im Wintersemester 98/99 bis zum Wintersemester
00/01 zugenommen. Das Angebot ist in einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis
dargestellt; die verwendeten Kategorien und die Anzahl der angebotenen
Veranstaltungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Das Angebot fachübergreifender Lehrveranstaltungen an der TUB:
** Die Rubrik Wissenschaft und Gesellschaft gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
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Systematische Verbindung der Angebote | Trotz der positiven Entwicklung bedarf es zukünftig noch verstärkter gemeinsamer Anstrengungen der Fachbereiche und Fakultäten, um zum einen die Angebote sowie ihre Verbindung untereinander systematisch auszubauen und zum anderen durch die Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen Freiraum für die Integration solcher oder anderer fachübergreifender Veranstaltungen zu schaffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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