Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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3. 3 Akkreditierung gestufter Studiengänge
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Genehmigung des Studiengangs |
Die Einführung neuer Studiengänge bedarf der Genehmigung
der Landesregierung. Bei Bachelor- und Masterstudiengängen
wird die Genehmigung von einer "Akkreditierung" des
Studienganges abhängig gemacht. Grundlage der Akkreditierung
sind Regelungen der Kultusministerkonferenz.
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Akkreditierungsrat |
Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren
und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen
eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz
zu bieten, wurde durch Beschluss der KMK vom 3. Dezember 1998
der länderübergreifende Akkreditierungsrat eingerichtet.
Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Agenturen
zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum
die zur Einführung vorgesehenen gestuften Studiengänge
akkreditieren. In begründeten Fällen kann der Akkreditierungsrat
auch selbst Studiengänge akkreditieren.
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Mindeststandards |
Im November 1999 hat der Akkreditierungsrat Mindeststandards für
die Akkreditierung von Agenturen sowie Kriterien für die
Akkreditierung von Studiengängen beschlossen. Die Kriterien
sind unter http://www.akkreditierungsrat.de
abrufbar. Die Kriterien sehen u. a. eine stärkere Berücksichtigung
der Internationalität von Studieninhalten und Studienorganisation
vor. Die Berufsbefähigung und die Vermittlung nicht nur der
fachlichen und methodischen, sondern auch der sozialen Kompetenzen
der Absolventinnen und Absolventen sollen stärker im Blickpunkt
des Studiums stehen.
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Akkreditierungs- agenturen |
Zur Zeit existieren mehrere Akkreditierungsagenturen bzw. Vereine,
die durch den Akkreditierungsrat akkreditiert sind. Sie haben
zum Teil fachspezifische Akkreditierungskriterien unter Einbeziehung
von Fachvertretern der Hochschulen, der Industrie und der Wirtschaftsverbände
entwickelt. Für die TUB sind zwei Agenturen von besonderer
Bedeutung:
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Ingenieur- wissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge |
Der o. g. AVI, der 1998 unter Beteiligung der TUB aus der Gruppe
der Technischen Universitäten und Technischen Hochschulen
gegründet worden war, hat Kriterien für die Akkreditierung
von ingenieurwissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiengängen
verabschiedet und in den o. g. ASII eingebracht. Darüber
hinaus besteht eine Kooperation mit der ZEvA in Bezug auf die
Akkreditierungskriterien ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge.
Eine eigenständige Akkreditierung durch den AVI ist zunächst
nicht beabsichtigt, allerdings hat der Verein vor, ein eigenes
Gütesiegel (AVI+) zu vergeben, dessen Kriterien oberhalb
der Mindeststandards liegen.
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Landesrektoren- und Präsidenten- konferenz | Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe Evaluation und Akkreditierung der Landesrektoren und Präsidentenkonferenz besteht Konsens, dass eine Akkreditierung gestufter Studiengänge sinnvoll ist. Die Richtlinien der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Zulassung und Akkreditierung werden allerdings als zu einengend empfunden. Es wäre aus der Sicht der Arbeitsgruppe zu bevorzugen, wenn die Studiengänge zunächst auf Zeit eingerichtet werden und eine Akkreditierung nach der Erprobungsphase erfolgt. Darüber hinaus sollte über die Akkreditierungskosten mit dem Senat verhandelt werden. Insgesamt wirken sich zur Zeit das Verfahren im Land Berlin und die Kosten innerhalb der Hochschulen innovationshemmend aus. |
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