Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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3. 3 Akkreditierung gestufter Studiengänge

Genehmigung des Studiengangs Die Einführung neuer Studiengänge bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Bei Bachelor- und Masterstudiengängen wird die Genehmigung von einer "Akkreditierung" des Studienganges abhängig gemacht. Grundlage der Akkreditierung sind Regelungen der Kultusministerkonferenz.

Akkreditierungsrat Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde durch Beschluss der KMK vom 3. Dezember 1998 der länderübergreifende Akkreditierungsrat eingerichtet. Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum die zur Einführung vorgesehenen gestuften Studiengänge akkreditieren. In begründeten Fällen kann der Akkreditierungsrat auch selbst Studiengänge akkreditieren.

Mindeststandards Im November 1999 hat der Akkreditierungsrat Mindeststandards für die Akkreditierung von Agenturen sowie Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen beschlossen. Die Kriterien sind unter http://www.akkreditierungsrat.de abrufbar. Die Kriterien sehen u. a. eine stärkere Berücksichtigung der Internationalität von Studieninhalten und Studienorganisation vor. Die Berufsbefähigung und die Vermittlung nicht nur der fachlichen und methodischen, sondern auch der sozialen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen sollen stärker im Blickpunkt des Studiums stehen.

Akkreditierungs-
agenturen
Zur Zeit existieren mehrere Akkreditierungsagenturen bzw. Vereine, die durch den Akkreditierungsrat akkreditiert sind. Sie haben zum Teil fachspezifische Akkreditierungskriterien unter Einbeziehung von Fachvertretern der Hochschulen, der Industrie und der Wirtschaftsverbände entwickelt. Für die TUB sind zwei Agenturen von besonderer Bedeutung:

Ingenieur-
wissenschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge
Der o. g. AVI, der 1998 unter Beteiligung der TUB aus der Gruppe der Technischen Universitäten und Technischen Hochschulen gegründet worden war, hat Kriterien für die Akkreditierung von ingenieurwissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiengängen verabschiedet und in den o. g. ASII eingebracht. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der ZEvA in Bezug auf die Akkreditierungskriterien ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge. Eine eigenständige Akkreditierung durch den AVI ist zunächst nicht beabsichtigt, allerdings hat der Verein vor, ein eigenes Gütesiegel (AVI+) zu vergeben, dessen Kriterien oberhalb der Mindeststandards liegen.

Landesrektoren- und Präsidenten-
konferenz
Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe Evaluation und Akkreditierung der Landesrektoren und Präsidentenkonferenz besteht Konsens, dass eine Akkreditierung gestufter Studiengänge sinnvoll ist. Die Richtlinien der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Zulassung und Akkreditierung werden allerdings als zu einengend empfunden. Es wäre aus der Sicht der Arbeitsgruppe zu bevorzugen, wenn die Studiengänge zunächst auf Zeit eingerichtet werden und eine Akkreditierung nach der Erprobungsphase erfolgt. Darüber hinaus sollte über die Akkreditierungskosten mit dem Senat verhandelt werden. Insgesamt wirken sich zur Zeit das Verfahren im Land Berlin und die Kosten innerhalb der Hochschulen innovationshemmend aus.

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