Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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2. 1 Denomination der Fachgebiete

Stellenbeschreibung der künftigen Professuren Die bis Juli 2000 von den Fachbereichen verabschiedeten Entwicklungspläne lieferten im wesentlichen eine Aufstellung der vorgesehenen zukünftigen Professuren in Fortschreibung bisheriger Stellenbeschreibungen und in Verbindung mit der Festlegung der Besoldung für diese Stellen nach C3 oder C4. Die Abstimmung zwischen den in einer neuen Fakultät zusammengefassten Fachbereichen erschien vielfach eher formal vollzogen, die Möglichkeiten der neuen Fakultäten zu gemeinsamer Profilbildung noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Andererseits war eine Bestimmung der Fachgebiete dringlich im Hinblick auf die zahlreichen anstehenden Neubesetzungen. Auf Vorschlag der Universitätsleitung verständigte sich der Akademische Senat auf eine Denomination der Professuren "als vorläufige Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung von Professuren". Zugleich forderte der Akademische Senat die neuen Fakultäten auf, unmittelbar nach Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit alle Entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre zu überdenken. "Um bis dahin die erforderlichen Berufungen durchführen zu können"; sprach der Akademische Senat die Erwartung aus, dass die Fachbereiche/Fakultäten jede Zuweisung einer Professur unter den folgenden Gesichtspunkten begründen:
Berufungen auf der Grundlage von Entwicklungsplänen
  • Beitrag der zu besetzenden Professur zum wissenschaftlichen Profil des Wissenschaftsbereiches, in dem die Professur verankert ist,
  • Konsequenzen in der Durchführung der Lehre, die sich aus der Nichtbesetzung der Professur ergeben,
  • Einordnung der Professur in das Forschungsprofil der neuen Fakultät,
  • Einordnung der Professur in das gesamtuniversitäre Forschungsprofil
  • Priorität der Professur im Hinblick auf die Finanzsituation der Fakultät.

Anforderungen an die Entwicklungspläne In der Begründung der Vorlage der Universitätsleitung zu diesem Beschluss wurden die Anforderungen an die künftigen Entwicklungspläne in 10 Punkten weiter konkretisiert. Im Ergebnis müssen die Entwicklungspläne der Fakultäten eine Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung der erforderlichen Professuren, für mögliche zukunftsorientierte Änderungen des Studienprogrammes und für Ansätze profilbestimmender Forschungsschwerpunkte der Universität liefern.

C 4 / C 3 - Besoldung Ein besonderes Problem in Verbindung mit der Denomination der Fachgebiete war die Festlegung der Besoldungsgruppe. Da die von Bund und Ländern angestrebte Dienstrechtsreform immer noch nicht verabschiedet ist, ist zur Zeit nicht nur für das Land Berlin das Verhältnis der C4- zu den C3- Stellen mit 56,25 zu 43,75 festgelegt. Im Rahmen der Strukturplanung der Berliner Universitäten wurde die Anzahl der C4-Stellen auch an der Freien Universität und der Humboldt-Universität erhöht. Nach der Vorstellung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sollte das Verhältnis der C4/C3-Stellen an der Technischen Universität an dieses Landesniveau angepasst werden. Intensive Verhandlungen der Universitätsleitung mit der Senatsverwaltung unter Hinweis auf die Besonderheiten der Ingenieurwissenschaften und die Situation an vergleichbaren Technischen Hochschulen und Universitäten ergaben eine Festlegung des Verhältnisses von C4-Professuren zu C3-Professuren auf 59,10 zu 40,90 für die TU insgesamt, 67,6 % zu 32,4% für die Ingenieurwissenschaften. Entsprechend wurden die Stellen in der vom Akademischen Senat verabschiedeten vorläufigen Denomination ausgewiesen.

Präsidiale Arbeitsgruppen Der Unterstützung des Prozesses der Entwicklungsplanung in den Fachbereichen unter der hier umrissenen Zielsetzung diente die Einsetzung von präsidialen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung externer Experten und unter Leitung des Ersten Vizepräsidenten in den Bereichen Bauingenieurwesen sowie Stadt- und Regionalplanung. Aus beiden Arbeitsgruppen resultieren inzwischen Entwicklungspläne. Der Entwicklungsplan für die Planungswissenschaften ist bereits von den Fachbereichsräten der Fachbereiche 7 (Umwelt und Gesellschaft) und 8 (Architektur), die die künftige gemeinsame Fakultät bilden werden, verabschiedet worden. Er besitzt Vorbildcharakter für die gesamte Universität.

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