Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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2. 1 Denomination der Fachgebiete
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Stellenbeschreibung der künftigen Professuren | Die bis Juli 2000 von den Fachbereichen verabschiedeten Entwicklungspläne lieferten im wesentlichen eine Aufstellung der vorgesehenen zukünftigen Professuren in Fortschreibung bisheriger Stellenbeschreibungen und in Verbindung mit der Festlegung der Besoldung für diese Stellen nach C3 oder C4. Die Abstimmung zwischen den in einer neuen Fakultät zusammengefassten Fachbereichen erschien vielfach eher formal vollzogen, die Möglichkeiten der neuen Fakultäten zu gemeinsamer Profilbildung noch nicht hinreichend ausgeschöpft. Andererseits war eine Bestimmung der Fachgebiete dringlich im Hinblick auf die zahlreichen anstehenden Neubesetzungen. Auf Vorschlag der Universitätsleitung verständigte sich der Akademische Senat auf eine Denomination der Professuren "als vorläufige Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung von Professuren". Zugleich forderte der Akademische Senat die neuen Fakultäten auf, unmittelbar nach Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit alle Entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre zu überdenken. "Um bis dahin die erforderlichen Berufungen durchführen zu können"; sprach der Akademische Senat die Erwartung aus, dass die Fachbereiche/Fakultäten jede Zuweisung einer Professur unter den folgenden Gesichtspunkten begründen: |
Berufungen auf der Grundlage von Entwicklungsplänen |
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Anforderungen an die Entwicklungspläne |
In der Begründung der Vorlage der Universitätsleitung
zu diesem Beschluss wurden die Anforderungen an die künftigen
Entwicklungspläne in 10 Punkten weiter konkretisiert. Im
Ergebnis müssen die Entwicklungspläne der Fakultäten
eine Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung der erforderlichen
Professuren, für mögliche zukunftsorientierte Änderungen
des Studienprogrammes und für Ansätze profilbestimmender
Forschungsschwerpunkte der Universität liefern.
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C 4 / C 3 - Besoldung |
Ein besonderes Problem in Verbindung mit der Denomination der
Fachgebiete war die Festlegung der Besoldungsgruppe. Da die von
Bund und Ländern angestrebte Dienstrechtsreform immer noch
nicht verabschiedet ist, ist zur Zeit nicht nur für das Land
Berlin das Verhältnis der C4- zu den C3- Stellen mit 56,25
zu 43,75 festgelegt. Im Rahmen der Strukturplanung der Berliner
Universitäten wurde die Anzahl der C4-Stellen auch an der
Freien Universität und der Humboldt-Universität erhöht.
Nach der Vorstellung der Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Forschung und Kultur sollte das Verhältnis der C4/C3-Stellen
an der Technischen Universität an dieses Landesniveau angepasst
werden. Intensive Verhandlungen der Universitätsleitung mit
der Senatsverwaltung unter Hinweis auf die Besonderheiten der
Ingenieurwissenschaften und die Situation an vergleichbaren Technischen
Hochschulen und Universitäten ergaben eine Festlegung des
Verhältnisses von C4-Professuren zu C3-Professuren auf 59,10
zu 40,90 für die TU insgesamt, 67,6 % zu 32,4% für die
Ingenieurwissenschaften. Entsprechend wurden die Stellen in der
vom Akademischen Senat verabschiedeten vorläufigen Denomination
ausgewiesen.
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Präsidiale Arbeitsgruppen | Der Unterstützung des Prozesses der Entwicklungsplanung in den Fachbereichen unter der hier umrissenen Zielsetzung diente die Einsetzung von präsidialen Arbeitsgruppen unter Einbeziehung externer Experten und unter Leitung des Ersten Vizepräsidenten in den Bereichen Bauingenieurwesen sowie Stadt- und Regionalplanung. Aus beiden Arbeitsgruppen resultieren inzwischen Entwicklungspläne. Der Entwicklungsplan für die Planungswissenschaften ist bereits von den Fachbereichsräten der Fachbereiche 7 (Umwelt und Gesellschaft) und 8 (Architektur), die die künftige gemeinsame Fakultät bilden werden, verabschiedet worden. Er besitzt Vorbildcharakter für die gesamte Universität. |
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