TU intern - Juni 2001 - Aktuelles
Hochschulverträge
In letzter Minute unter Dach und Fach?
Ob es gelingen wird, die Hochschulverträge zwischen dem Land
Berlin und den einzelnen Hochschulen noch endgültig unter
Dach und Fach zu bringen, ist fraglich. Wissenschaftssenator und
Finanzsenator sind sich einig, der politische Senat hat zugestimmt,
Wissenschaftssenator und Präsidenten haben paraphiert. Nun
muss noch das Abgeordnetenhaus zustimmen. Wann das passiert, ist
offen.
Die Entwürfe für die Hochschulverträge liegen seit
Monaten vor. Eine Paraphierung unter Vorbehalt gab es vom
Präsidenten
der TU Berlin im April 2001. Wesentliche Elemente des Entwurfs
waren eine Erhöhung der Investitionsmittel, ein Ausgleich
des Anstiegs der Pensionslasten und Tariferhöhungen sowie
die Möglichkeit der Universitäten, auch an dem geplanten
Strukturfonds zu partizipieren.
Der Abschluss der Verhandlungen über die Verträge zwischen
dem Wissenschafts- und dem Finanzsenator führte zu einigen
inhaltlichen Modifikationen. So werden etwa die von Seiten der
Hochschulen geforderten zusätzlichen Finanzmittel für
Investitionen nicht in voller Höhe bewilligt.
Für die TU Berlin heißt das konkret: Die Steigerung
bei den Pensionslasten und Beihilfen werden erstattet, die Tariferhöhungen
werden mit 1,5 %, bezogen auf Zuschüsse für die Personalmittel
(= 80 % der Haushaltsmittel der TU Berlin) ausgeglichen. Einen
Inflationsausgleich bei den Sachkosten soll es nicht geben.
Eine bittere Pille müssen die drei Universitäten schlucken:
In den geplanten Strukturfonds zahlen nur die drei Universitäten
ein, nämlich pro Jahr 5 Mio. DM, und dies über 15 Jahre.
Damit werden die Fachhochschulen auf Kosten der Universitäten
ausgebaut. Auch im Gegensatz zur ursprünglichen Planung können
die Universitäten aus diesem Strukturfonds mit Anträgen
auf die Einrichtung von innovativen Studiengängen keine Mittel
abrufen. Dies bleibt allein den Fachhochschulen vorbehalten.
Für die Investitionen wiederum gibt es gute Nachrichten:
Aufgelegt wird ein Lehrstuhlerneuerungsprogramm. Im Rahmen dieses
Programms kann die TU Berlin pro Jahr zusätzlich 15 Mio.
DM für Investitionen erwarten, diese kämen zu den bisherigen
21 Mio. DM hinzu. Das entspricht zwar nicht ganz der erhofften
Summe, wäre aber dennoch angesichts des Finanzdesasters der
Stadt für die TU Berlin ein Gewinn.
Der Akademische Senat
(AS) der TU Berlin hatte zu dem ersten Entwurf des Hochschulvertrages
eine Stellungnahme im Mai abgegeben, in der trotz erheblicher
Bedenken der Vertragsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen
wurde. Damit sollte auch ein wichtiges Signal über die Fraktionsgrenzen
hinaus gesetzt und das gemeinsame Interesse von Akademischem Senat
und Präsidium der TU Berlin dokumentiert werden. Diese Position
bestätigte der AS auf seiner Sitzung am 13.6.
tz
Die Stellungnahmen im Wortlaut:
Stellungnahme des AS vom 13.6.2001
Stellungnahme des AS vom 16.5.2001
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