TU intern - Juni 2001 - Aktuelles

Hochschulverträge

In letzter Minute unter Dach und Fach?

Ob es gelingen wird, die Hochschulverträge zwischen dem Land Berlin und den einzelnen Hochschulen noch endgültig unter Dach und Fach zu bringen, ist fraglich. Wissenschaftssenator und Finanzsenator sind sich einig, der politische Senat hat zugestimmt, Wissenschaftssenator und Präsidenten haben paraphiert. Nun muss noch das Abgeordnetenhaus zustimmen. Wann das passiert, ist offen.

Die Entwürfe für die Hochschulverträge liegen seit Monaten vor. Eine Paraphierung unter Vorbehalt gab es vom Präsidenten der TU Berlin im April 2001. Wesentliche Elemente des Entwurfs waren eine Erhöhung der Investitionsmittel, ein Ausgleich des Anstiegs der Pensionslasten und Tariferhöhungen sowie die Möglichkeit der Universitäten, auch an dem geplanten Strukturfonds zu partizipieren.

Der Abschluss der Verhandlungen über die Verträge zwischen dem Wissenschafts- und dem Finanzsenator führte zu einigen inhaltlichen Modifikationen. So werden etwa die von Seiten der Hochschulen geforderten zusätzlichen Finanzmittel für Investitionen nicht in voller Höhe bewilligt.

Für die TU Berlin heißt das konkret: Die Steigerung bei den Pensionslasten und Beihilfen werden erstattet, die Tariferhöhungen werden mit 1,5 %, bezogen auf Zuschüsse für die Personalmittel (= 80 % der Haushaltsmittel der TU Berlin) ausgeglichen. Einen Inflationsausgleich bei den Sachkosten soll es nicht geben.

Eine bittere Pille müssen die drei Universitäten schlucken: In den geplanten Strukturfonds zahlen nur die drei Universitäten ein, nämlich pro Jahr 5 Mio. DM, und dies über 15 Jahre. Damit werden die Fachhochschulen auf Kosten der Universitäten ausgebaut. Auch im Gegensatz zur ursprünglichen Planung können die Universitäten aus diesem Strukturfonds mit Anträgen auf die Einrichtung von innovativen Studiengängen keine Mittel abrufen. Dies bleibt allein den Fachhochschulen vorbehalten.

Für die Investitionen wiederum gibt es gute Nachrichten: Aufgelegt wird ein Lehrstuhlerneuerungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms kann die TU Berlin pro Jahr zusätzlich 15 Mio. DM für Investitionen erwarten, diese kämen zu den bisherigen 21 Mio. DM hinzu. Das entspricht zwar nicht ganz der erhofften Summe, wäre aber dennoch angesichts des Finanzdesasters der Stadt für die TU Berlin ein Gewinn.

Der Akademische Senat (AS) der TU Berlin hatte zu dem ersten Entwurf des Hochschulvertrages eine Stellungnahme im Mai abgegeben, in der trotz erheblicher Bedenken der Vertragsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Damit sollte auch ein wichtiges Signal über die Fraktionsgrenzen hinaus gesetzt und das gemeinsame Interesse von Akademischem Senat und Präsidium der TU Berlin dokumentiert werden. Diese Position bestätigte der AS auf seiner Sitzung am 13.6.

tz

Die Stellungnahmen im Wortlaut:
Stellungnahme des AS vom 13.6.2001
Stellungnahme des AS vom 16.5.2001


Leserbriefe

  TU intern -
      Juni 2001


© 6/2001 TU-Pressestelle