TU intern - Juni 2001 - Aktuelles

Hochschulverträge

Stellungnahme des Akademischen Senats vom 13.6.2001

  1. Der Akademische Senat der Technischen Universität Berlin akzeptiert das Zustandekommen einer Einigung zwischen dem Senat von Berlin und den Hochschulen über die Hochschulverträge für die Jahre 2003 bis 2005. Er hat dennoch erhebliche Vorbehalte gegenüber dem ausgehandelten Ergebnis. Er verweist ausdrücklich auf seine Kritikpunkte am Entwurf der Hochschulverträge, wie sie im AS-Beschluss vom 16.5.2001 dokumentiert sind, die überwiegend nicht berücksichtigt wurden. Er stellt darüber hinaus fest:
     
  2. Die jetzt im Vertrag vorgesehene Regelung des Strukturfonds, die die Universitäten zwingt, den Fonds zu finanzieren, ohne dass sie an der Förderung durch den Fonds teilhaben dürfen, ist unakzeptabel. Der Fonds wird der Technischen Universität Berlin in der Endstufe mehr als 25 Mio. DM entziehen, was etwa den Jahreskosten einer mittelgroßen Fakultät entspricht. Dies bedeutet auf die Dauer eine weitere, kräftige Kürzung der Sollstruktur und damit der Anzahl der Studienplätze der Universität, die eigentlich durch die Vertragspolitik gesichert werden soll. Der AS erwartet, dass diese Politik sobald wie möglich korrigiert wird, und fordert den Präsidenten auf, zu gegebener Zeit entsprechend initiativ zu werden.
     
  3. Der Betrag von 45 Mio. DM, den die Technische Universität Berlin als zusätzliche Investitionsmittel zum Zwecke der Erneuerung des Lehrkörpers für die Laufzeit der Verträge bekommt, ist angesichts des bereits aufgestauten Investitionsbedarfs und der Mittel, die z. B. süddeutsche Hochschulen in der gleichen Situation einsetzen können, zu gering, um trotz radikal reduzierter Zahl der Professuren das angestrebte hohe Qualitätsniveau der Berufungen sicherzustellen.
     
  4. In einer Technischen Universität mit ihrem Ausstattungsbedarf insbesondere in den Natur-, Planungs- und Ingenieurwissenschaften ist es erforderlich, dass der Sachmittelanteil bei mindestens 30 Prozent liegt, um konkurrenzfähig bleiben zu können. Im Hochschulvertrag ist dagegen die Relation Personalmittel zu Sachmitteln von 80 Prozent zu 20 Prozent festgelegt. Die Situation wird noch verschärft durch den Umstand, dass der Technischen Universität Berlin in den Verträgen ein Ausgleich der Inflationsrate bei den Sachmitteln verweigert wurde. Der AS der TU hält daher eine Sachmittelaufstockung, ohne dass dies zu Lasten der notwendigen Personalausstattung geht, für dringend erforderlich.
     
  5. Wenn der AS trotz dieser weitgehenden Vorbehalte einer Unterschrift des Präsidenten nicht widerspricht, so deshalb, weil seines Erachtens nur so verhindert werden kann, dass die Technische Universität Berlin in der Phase der unvorhersehbaren Haushaltsentwicklung Berlins möglicherweise noch mehr Schaden nimmt.

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