Wie viele Unis braucht Berlin?
Kann aus drei großen Berliner Unis eine "Riesenhochschule"
werden durch Abbau von doppelt und mehrfach angebotenen Studiengängen?
Welche muss Berlin anbieten, um Aussicht auf Entschuldungshilfe
beim Bundesverfassungsgericht zu haben? Um diese Fragen rankte sich
kürzlich der Austausch von Argumenten auf einer Podiumsdiskussion
der Wissenschaftlichen Gesellschaft, die von Uwe Schlicht moderiert
wurde.
Die Existenz von vier Universitäten und fünf staatlichen
Fachhochschulen sei verfassungsrechtlich nicht zwingend notwendig,
erklärte der Verfassungsrechtler Michael Kloepfer. Die OECD-Forderung
nach einem Studierendenanteil von 40 Prozent eines Jahrgangs sei
nur eine Empfehlung.
Karl Max Einhäupl, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, warf
allerdings der Bundesregierung vor, diese Forderung zwar zu stellen,
gleichzeitig aber Studienplätze zu vernichten. Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt stehe sie mit ihren Leistungen am unteren Rand
des internationalen Vergleichs. Auch wendete er sich gegen die Gleichmacherei.
Deutschland brauche fünf oder sechs Universitäten, die
zu den weltbesten zählen. Berlins drei große Universitäten
hätten durchaus die Chancen, in diese Spitzengruppe aufzurücken.
Daher sei es sinnvoll, die jeweiligen Profile zu schärfen und
sich von Doppel- und Dreifachangeboten zu trennen, statt mehrfaches
Mittelmaß aufrechtzuerhalten.
Der Wissenschaftsrat hatte 1997 empfohlen, um Arbeitsplätze
zu schaffen, müsse man, wenn überhaupt, in den Geistes-
und Sozialwissenschaften streichen, nicht aber in den Ingenieur-
und Naturwissenschaften. Tatsächlich könne, so Verfassungsrechtler
Kloepfer, die Verteilung der Studienplätze nach den Bedürfnissen
der Gesellschaft und der Wirtschaft vor dem Bundesverfassungsgericht
eine Rolle spielen.
Vielleicht könnte eine bessere Vernetzung der Universitäten
und Fachhochschulen beim Abbau der Mehrfachangebote helfen. Dies
sei in Zukunft zu diskutieren.
tui
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