Kann wegfallen: TU-Beteiligung am Stellenpool
Personalrat zu Konsequenzen der Sparpolitik - Wie die Verwaltung
optimiert werden soll
|
Demonstrationen gegen Kürzungspläne
kennzeichneten die erste Jahreshälfte 2003. Dennoch wird
am Öffentlichen Dienst gespart |
Vor verheerenden Konsequenzen der Berliner Sparpolitik für
den Lern- und Lehrbetrieb an der TU Berlin hatte die Personalratsvorsitzende
Michaela Müller-Klang auf der Personalversammlung Anfang Juni
gewarnt. Inzwischen ist es, nach langwierigen Gesprächen der
drei Uni-Präsidenten mit dem Regierenden Bürgermeister
Klaus Wowereit, zu einem Beschluss zur Einsparung von "nur"
50 Millionen Euro gekommen, was zumindest "geschultert"
werden kann, wie TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler nach den
Gesprächen sagte. Wowereit habe sich den bis zum letzten Moment
vorgetragenen Argumenten öffnen können (siehe auch Bericht
"Das Feld ist abgesteckt").
Doch ohne Opfer wird die Sparrunde dennoch nicht abgehen.
Eine Kürzung von 50 Millionen Euro würde immer noch -
umgerechnet in Stellen - einen Verlust von 400 bis 500 Stellen bedeuten,
rechnete Michaela Müller-Klang vor.
Nachdem ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger im
Auftrag des Finanzsenators ein Einsparpotenzial von 200 Millionen
Euro durch Einsparungen und Optimierungen der Univerwaltungen ermittelt
hatte (TU
intern berichtete), haben die Hochschulen und die Berliner Wissenschaftsverwaltung
zusammen mit der Hochschulinformationssysteme
GmbH (HIS) ein Benchmarking-Projekt ins Leben gerufen, um eigene
Zahlen zu präsentieren. Bis zum September soll es Voruntersuchungen
geben, anschließend eine Hauptuntersuchung mit profunder Organisationsentwicklungsanalyse.
Untersucht werden in dieser Analyse jeweils die Studierendenverwaltung,
die Prüfungsverwaltung, die Personalverwaltung, die Hausverwaltung,
Auslandsämter sowie das Bau- und Gebäudemanagement.
Der Austritt aus den Arbeitgeberverbänden habe die Position
der Hochschulen deutlich geschwächt, warf der Personalrat den
Hochschulleitungen vor. Insbesondere gebe es keine Einheitlichkeit
unter den Beschäftigten mehr. Inzwischen ist klar, dass bei
Arbeitern, Angestellten und Beamten die Freizeitausgleichsregelung
und Reduzierung der Einkommen und die Verteilung von Weihnachts-
und Urlaubsgeld recht unterschiedlich ausfällt. Der
Berliner Senat hat noch nicht endgültig über eine
Arbeitszeiterhöhung bei Beamtinnen und Beamten entschieden. Diese
Frage ist noch offen. Durch das Reformänderungsgesetz müsse die Tariferhöhung
für Professoren dagegen voll übernommen werden, einschließlich
Weihnachts- und Urlaubsgeld, so die Personalratsvorsitzende. Für
die TU Berlin bedeute das eine Mehrbelastung von etwa 663790 Euro.
Dies stelle die Beschäftigten im Alter schlechter und behindere
die Wettbewerbsfähigkeit der Universität um die besten
Köpfe. Noch ist allerdings unklar, ob die Hochschulen die jetzt
beschlossenen Tarifergebnisse übernehmen werden.
Große Unsicherheiten hatte auch der Senatsplan ausgelöst,
das nichtwissenschaftliche Überhangpersonal der Universitäten
von etwa 650 Stellen in den Stellenpool des Landes einzubeziehen,
der zurzeit insgesamt 5050 Überhang-Stellen ausweist. Das so
genannte "Gesetz für das Zentrale Personalüberhangmanagement"
liegt bereits im Entwurf vor. Dafür sollten die Zuschüsse
an die Hochschulen um genau diese Personalmittel gesenkt werden.
Um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sollte das Berliner
Hochschulrahmengesetz sowie das Stellenpoolgesetz geändert
werden. Doch gäbe es hier nicht nur Stellenabbau, 84 Planstellen
müssten für eine eigene Dienststelle "Stellenpool"
neu geschaffen werden. Gesamtkosten: mehr als fünf Millionen
Euro.
Für die betroffenen k.w.-gesetzten Beschäftigten wären
damit erhebliche arbeitsrechtliche Gefahren verbunden, zum Beispiel
erneute Probezeit oder veränderter Kündigungsschutz. Auf
der Sitzung des Kuratoriums am 2. Juli kündigte die Universitätsleitung
nun an, dass die in der TU Berlin k.w.-gesetzten Stellen diesem
Stellenpool nicht zugeschlagen werden sollen.
pp
|