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Nr. 7-9, Juli 2003
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Kann wegfallen: TU-Beteiligung am Stellenpool

Personalrat zu Konsequenzen der Sparpolitik - Wie die Verwaltung optimiert werden soll

Demonstrationen gegen Kürzungspläne kennzeichneten die erste Jahreshälfte 2003. Dennoch wird am Öffentlichen Dienst gespart

Vor verheerenden Konsequenzen der Berliner Sparpolitik für den Lern- und Lehrbetrieb an der TU Berlin hatte die Personalratsvorsitzende Michaela Müller-Klang auf der Personalversammlung Anfang Juni gewarnt. Inzwischen ist es, nach langwierigen Gesprächen der drei Uni-Präsidenten mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, zu einem Beschluss zur Einsparung von "nur" 50 Millionen Euro gekommen, was zumindest "geschultert" werden kann, wie TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler nach den Gesprächen sagte. Wowereit habe sich den bis zum letzten Moment vorgetragenen Argumenten öffnen können (siehe auch Bericht "Das Feld ist abgesteckt"). Doch ohne Opfer wird die Sparrunde dennoch nicht abgehen.

Eine Kürzung von 50 Millionen Euro würde immer noch - umgerechnet in Stellen - einen Verlust von 400 bis 500 Stellen bedeuten, rechnete Michaela Müller-Klang vor.

Nachdem ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger im Auftrag des Finanzsenators ein Einsparpotenzial von 200 Millionen Euro durch Einsparungen und Optimierungen der Univerwaltungen ermittelt hatte (TU intern berichtete), haben die Hochschulen und die Berliner Wissenschaftsverwaltung zusammen mit der Hochschulinformationssysteme GmbH (HIS) ein Benchmarking-Projekt ins Leben gerufen, um eigene Zahlen zu präsentieren. Bis zum September soll es Voruntersuchungen geben, anschließend eine Hauptuntersuchung mit profunder Organisationsentwicklungsanalyse. Untersucht werden in dieser Analyse jeweils die Studierendenverwaltung, die Prüfungsverwaltung, die Personalverwaltung, die Hausverwaltung, Auslandsämter sowie das Bau- und Gebäudemanagement.

Der Austritt aus den Arbeitgeberverbänden habe die Position der Hochschulen deutlich geschwächt, warf der Personalrat den Hochschulleitungen vor. Insbesondere gebe es keine Einheitlichkeit unter den Beschäftigten mehr. Inzwischen ist klar, dass bei Arbeitern, Angestellten und Beamten die Freizeitausgleichsregelung und Reduzierung der Einkommen und die Verteilung von Weihnachts- und Urlaubsgeld recht unterschiedlich ausfällt. Der Berliner Senat hat noch nicht endgültig über eine Arbeitszeiterhöhung bei Beamtinnen und Beamten entschieden. Diese Frage ist noch offen.  Durch das Reformänderungsgesetz müsse die Tariferhöhung für Professoren dagegen voll übernommen werden, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, so die Personalratsvorsitzende. Für die TU Berlin bedeute das eine Mehrbelastung von etwa 663790 Euro. Dies stelle die Beschäftigten im Alter schlechter und behindere die Wettbewerbsfähigkeit der Universität um die besten Köpfe. Noch ist allerdings unklar, ob die Hochschulen die jetzt beschlossenen Tarifergebnisse übernehmen werden.

Große Unsicherheiten hatte auch der Senatsplan ausgelöst, das nichtwissenschaftliche Überhangpersonal der Universitäten von etwa 650 Stellen in den Stellenpool des Landes einzubeziehen, der zurzeit insgesamt 5050 Überhang-Stellen ausweist. Das so genannte "Gesetz für das Zentrale Personalüberhangmanagement" liegt bereits im Entwurf vor. Dafür sollten die Zuschüsse an die Hochschulen um genau diese Personalmittel gesenkt werden. Um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sollte das Berliner Hochschulrahmengesetz sowie das Stellenpoolgesetz geändert werden. Doch gäbe es hier nicht nur Stellenabbau, 84 Planstellen müssten für eine eigene Dienststelle "Stellenpool" neu geschaffen werden. Gesamtkosten: mehr als fünf Millionen Euro.

Für die betroffenen k.w.-gesetzten Beschäftigten wären damit erhebliche arbeitsrechtliche Gefahren verbunden, zum Beispiel erneute Probezeit oder veränderter Kündigungsschutz. Auf der Sitzung des Kuratoriums am 2. Juli kündigte die Universitätsleitung nun an, dass die in der TU Berlin k.w.-gesetzten Stellen diesem Stellenpool nicht zugeschlagen werden sollen.

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