Jobben mit Köpfchen - Studieren und Geldverdienen sinnvoll
unter einen Hut bringen
Die Hochschulteams der Arbeitsämter unterstützen Studierende
und Absolventen bei einer arbeitsmarktnahen Studiengestaltung und
dem Berufseinstieg. Christine Witte ist Beraterin im Hochschulteam
des Arbeitsamtes Berlin Nord. Mit ihr sprach Heike Krohn.
Viele Studierende müssen Geld verdienen, um ihr Studium
zu finanzieren. Wo werden Jobs für sie vermittelt?
In der Nähe der TU Berlin befinden sich die TUSMA und die
Job-Studenten-Vermittlung des Arbeitsamtes Nord in der Hardenbergstraße
35. Bei der TUSMA kann man sich von Montag bis Freitag zwischen
9 bis 16 Uhr anmelden. Die Außenstelle des Arbeitsamtes Nord
ist wochentags von 7 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Zudem vermitteln die Heinzelmännchen Studentenjobs. Sie findet
man an der FU Berlin in der Thielallee 38 in Dahlem.
In welchen Branchen bestehen zurzeit gute Chancen, einen Job
zu finden?
Das ist nach wie vor im Dienstleistungsgewerbe der Fall, etwa in
der Gastronomie, auf Messen oder im Call Center. Aber auch im Baugewerbe,
im Büro, als Programmierer oder - zurzeit Spitzenreiter - im
Bereich "Promotion" sind Studentenjobs zu finden.
Wie viel verdienen Studierende?
Von Job zu Job ist das unterschiedlich, meistens werden 7 bis 10
Euro pro Stunde gezahlt.
Dann kommen noch die Abzüge hinzu. Was bleibt übrig?
Jeder Studierende, der arbeitet, braucht eine Lohnsteuerkarte,
die der Arbeitgeber bekommt. In der Regel werden Beiträge zur
Sozialversicherung erhoben. Wie hoch sie sind, variiert sehr. Es
gibt viele "Ausnahmeregelungen". Genaue Auskunft geben
die Krankenkassen.
Kann der Studentenjob den späteren Berufseinstieg erleichtern?
Ja. Am besten ist es, wenn man einen Job findet, bei dem man das
im Studium Gelernte anwenden kann. Zudem ist es wichtig, schon während
der Studienzeit durch Praktika berufliche Erfahrung zu sammeln,
um am Ende nicht nur als der gut ausgebildete Theoretiker dazustehen.
Die Arbeitgeber erwarten das immer mehr. Tipps und Informationen
geben die Hochschulteams der Arbeitsämter.
www.arbeitsamt.de/berlin_nord/hochschulteam
www.tusma.de
www.heinzelmaennchen-berlin.de
Viele Verhältnisse sind möglich
400-Euro-Jobs
Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttolohn
bis zu 400 Euro sind so genannte "geringfügige Beschäftigungen".
Man zahlt keine Sozialabgaben. In der Regel sind diese Jobs
steuerfrei. Man kann auch mehrere "400-Euro-Jobs"
versicherungsfrei ausüben, wenn insgesamt nicht mehr
als 400 Euro verdient werden. Beim Finanzamt ist dann eine
Befreiung von der Lohnsteuer zu beantragen.
Kurzfristige Beschäftigung
Beschäftigungen bis zu 50 Arbeitstagen oder zwei
Monaten im Kalenderjahr (wenn man fünf Tage in der Woche
arbeitet) sind so genannte "kurzfristige Beschäftigungen".
Diese Tätigkeiten sind sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer
ist aber steuerpflichtig. Entweder gibt man beim Arbeitgeber
die Lohnsteuerkarte ab und kann sich die gezahlte Steuer mit
dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, oder der Arbeitgeber
zieht pauschal 25 Prozent vom Lohn ab.
Reguläre studentische Beschäftigungsverhältnisse
Bei allen Jobs, die nicht auf ein paar Wochen begrenzt sind
oder die 400-Euro-Grenze überschreiten, sind auch Studierende
steuerpflichtig. Hier brauchen studentische Beschäftigte
immer eine Lohnsteuerkarte und zahlen in die Rentenversicherung
ein. Unabhängig vom Verdienst können Studierende
bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeit heißt, dass man auf Honorarbasis arbeitet
und nicht auf Lohnsteuerkarte. Es ist eine Form der Selbstständigkeit.
Bei einer freien Mitarbeit ist man immer verpflichtet, sich
um die Entrichtung seiner Steuern zu kümmern. Egal, ob
man Artikel an eine Zeitschrift verkauft, ob als Gewerbetreibender
oder Freiberufler, man braucht eine Steuernummer vom Finanzamt.
Quelle und weitere Informationen:
www.studentsatwork.org
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