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Nr. 10, Oktober 2003
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Jobben mit Köpfchen - Studieren und Geldverdienen sinnvoll unter einen Hut bringen

Die Hochschulteams der Arbeitsämter unterstützen Studierende und Absolventen bei einer arbeitsmarktnahen Studiengestaltung und dem Berufseinstieg. Christine Witte ist Beraterin im Hochschulteam des Arbeitsamtes Berlin Nord. Mit ihr sprach Heike Krohn.

Viele Studierende müssen Geld verdienen, um ihr Studium zu finanzieren. Wo werden Jobs für sie vermittelt?

In der Nähe der TU Berlin befinden sich die TUSMA und die Job-Studenten-Vermittlung des Arbeitsamtes Nord in der Hardenbergstraße 35. Bei der TUSMA kann man sich von Montag bis Freitag zwischen 9 bis 16 Uhr anmelden. Die Außenstelle des Arbeitsamtes Nord ist wochentags von 7 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Zudem vermitteln die Heinzelmännchen Studentenjobs. Sie findet man an der FU Berlin in der Thielallee 38 in Dahlem.

In welchen Branchen bestehen zurzeit gute Chancen, einen Job zu finden?

Das ist nach wie vor im Dienstleistungsgewerbe der Fall, etwa in der Gastronomie, auf Messen oder im Call Center. Aber auch im Baugewerbe, im Büro, als Programmierer oder - zurzeit Spitzenreiter - im Bereich "Promotion" sind Studentenjobs zu finden.

Wie viel verdienen Studierende?

Von Job zu Job ist das unterschiedlich, meistens werden 7 bis 10 Euro pro Stunde gezahlt.

Dann kommen noch die Abzüge hinzu. Was bleibt übrig?

Jeder Studierende, der arbeitet, braucht eine Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber bekommt. In der Regel werden Beiträge zur Sozialversicherung erhoben. Wie hoch sie sind, variiert sehr. Es gibt viele "Ausnahmeregelungen". Genaue Auskunft geben die Krankenkassen.

Kann der Studentenjob den späteren Berufseinstieg erleichtern?

Ja. Am besten ist es, wenn man einen Job findet, bei dem man das im Studium Gelernte anwenden kann. Zudem ist es wichtig, schon während der Studienzeit durch Praktika berufliche Erfahrung zu sammeln, um am Ende nicht nur als der gut ausgebildete Theoretiker dazustehen. Die Arbeitgeber erwarten das immer mehr. Tipps und Informationen geben die Hochschulteams der Arbeitsämter.

www.arbeitsamt.de/berlin_nord/hochschulteam
www.tusma.de
www.heinzelmaennchen-berlin.de

Viele Verhältnisse sind möglich

400-Euro-Jobs
Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu 400 Euro sind so genannte "geringfügige Beschäftigungen". Man zahlt keine Sozialabgaben. In der Regel sind diese Jobs steuerfrei. Man kann auch mehrere "400-Euro-Jobs" versicherungsfrei ausüben, wenn insgesamt nicht mehr als 400 Euro verdient werden. Beim Finanzamt ist dann eine Befreiung von der Lohnsteuer zu beantragen.

Kurzfristige Beschäftigung
Beschäftigungen bis zu 50 Arbeitstagen oder zwei Monaten im Kalenderjahr (wenn man fünf Tage in der Woche arbeitet) sind so genannte "kurzfristige Beschäftigungen". Diese Tätigkeiten sind sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer ist aber steuerpflichtig. Entweder gibt man beim Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ab und kann sich die gezahlte Steuer mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, oder der Arbeitgeber zieht pauschal 25 Prozent vom Lohn ab.

Reguläre studentische Beschäftigungsverhältnisse
Bei allen Jobs, die nicht auf ein paar Wochen begrenzt sind oder die 400-Euro-Grenze überschreiten, sind auch Studierende steuerpflichtig. Hier brauchen studentische Beschäftigte immer eine Lohnsteuerkarte und zahlen in die Rentenversicherung ein. Unabhängig vom Verdienst können Studierende bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeit heißt, dass man auf Honorarbasis arbeitet und nicht auf Lohnsteuerkarte. Es ist eine Form der Selbstständigkeit. Bei einer freien Mitarbeit ist man immer verpflichtet, sich um die Entrichtung seiner Steuern zu kümmern. Egal, ob man Artikel an eine Zeitschrift verkauft, ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler, man braucht eine Steuernummer vom Finanzamt.

Quelle und weitere Informationen:
www.studentsatwork.org

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