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Nr. 10, Oktober 2003
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Senat beschließt Änderungs- und Ergänzungsvertrag

Anteil der TU Berlin an der Kürzungssumme weiterhin offen

Am 23. September 2003 beschloss der Berliner Senat die Entwürfe des so genannten Änderungs- und Ergänzungsvertrages, den die Präsidenten und Rektoren der Berliner Vertragshochschulen bereits im Juli paraphiert hatten. Nunmehr müssen die betreffenden Entwürfe noch dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden, das im Rahmen der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2004/05 über dieses Vertragswerk zu entscheiden hat.

60 Millionen bis 2005

Sollte das Abgeordnetenhaus die Änderungen und Ergänzungen des derzeit gültigen Hochschulvertrages - wie erwartet - beschließen, werden die Vertragshochschulen in den Haushaltsjahren bis 2005 einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes von insgesamt über 60 Millionen Euro leisten. Aufgebracht wird diese Summe durch die Abschöpfung von Einsparungen im Personalbereich.

Im Gegenzug zu dieser Bereitschaft der Vertragshochschulen, den Konsolidierungskurs des Landes zu stützen und nicht auf der Einhaltung des derzeit gültigen Hochschulvertrages zu bestehen, hat das Land die ursprünglich erhobenen Forderungen nach Einsparung eines dreistelligen Millionenbetrages im Hochschulbereich fallen gelassen und mit den Hochschulen für das Haushaltsjahr 2009 einen Wissenschaftsetat - ohne den Bereich Medizin - mit einem Volumen von 870 Millionen Euro ausgehandelt. Die Vertragshochschulen werden damit in den Jahren 2006 bis 2009 nochmals einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Berliner Landeshaushaltes in Höhe von 75 Millionen Euro leisten.

Offen ist dabei bis dato, welche Vertragshochschule welchen Anteil an den insgesamt einzusparenden 75 Millionen Euro zu übernehmen hat. Die Kenntnis des jeweiligen Kürzungsbetrages ist jedoch Voraussetzung, damit jede Vertragshochschule - wie im Änderungs- und Ergänzungsvertrag geregelt - bis zum 30. Juni 2004 einen fortgeschriebenen Strukturplan auf der Grundlage des jeweils abgesenkten Einzelplafonds erarbeiten kann.

Drittmittel schaffen Arbeitsplätze

Zur Frage der Festlegung der hochschulindividuellen Kürzungsbeträge finden seit dem 12. September 2003 intensive Verhandlungen statt, die von allen Hochschulangehörigen mit großem Engagement aus Sorge um den Verlust bestehender Leistungsstrukturen und Studienangebote geführt werden. Wenngleich die Motivation jeder Vertreterin beziehungsweise jedes Vertreters einer Vertragshochschule, die heimischen Strukturen und Angebote möglichst unangetastet zu lassen, prinzipiell nachvollziehbar ist, werden die Vertreterinnen und Vertreter der TU Berlin jedoch nicht müde, immer wieder auf die Alleinstellungsmerkmale und spezifischen Leistungen der einzigen Technischen Universität in Berlin hinzuweisen.

Alleinstellungsmerkmale Berücksichtigen

Letztere resultieren dabei unter anderem aus einem weitgehend einmaligen Studienangebot, aus einem beachtlichen Drittmittelvolumen, mit dem zusätzlich Hunderte von Arbeitsplätzen insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen werden, sowie aus einer intensiven Kooperation der TU Berlin mit zahlreichen Institutionen in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, was sich nachweislich nicht nur in einer effektiveren Nutzung von Landesressourcen, sondern auch - in Form von Ausgründungen - in einer Belebung der heimischen Wirtschaft niederschlägt. Sollten diese Alleinstellungsmerkmale in den weiteren Verhandlungen keine - im wahrsten Sinne des Wortes - "Wertschätzung" finden, wird der Präsident der TU Berlin - als Ultima Ratio - eine unabhängige Begutachtung fordern müssen.

tui

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