Senat beschließt Änderungs- und Ergänzungsvertrag
Anteil der TU Berlin an der Kürzungssumme weiterhin offen
Am 23. September 2003 beschloss der Berliner Senat die Entwürfe
des so genannten Änderungs- und Ergänzungsvertrages, den
die Präsidenten und Rektoren der Berliner Vertragshochschulen
bereits im Juli paraphiert hatten. Nunmehr müssen die betreffenden
Entwürfe noch dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden, das im
Rahmen der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2004/05
über dieses Vertragswerk zu entscheiden hat.
60 Millionen bis 2005
Sollte das Abgeordnetenhaus die Änderungen und Ergänzungen
des derzeit gültigen Hochschulvertrages - wie erwartet - beschließen,
werden die Vertragshochschulen in den Haushaltsjahren bis 2005 einen
Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes von insgesamt über
60 Millionen Euro leisten. Aufgebracht wird diese Summe durch die
Abschöpfung von Einsparungen im Personalbereich.
Im Gegenzug zu dieser Bereitschaft der Vertragshochschulen, den
Konsolidierungskurs des Landes zu stützen und nicht auf der
Einhaltung des derzeit gültigen Hochschulvertrages zu bestehen,
hat das Land die ursprünglich erhobenen Forderungen nach Einsparung
eines dreistelligen Millionenbetrages im Hochschulbereich fallen
gelassen und mit den Hochschulen für das Haushaltsjahr 2009
einen Wissenschaftsetat - ohne den Bereich Medizin - mit einem Volumen
von 870 Millionen Euro ausgehandelt. Die Vertragshochschulen werden
damit in den Jahren 2006 bis 2009 nochmals einen erheblichen Beitrag
zur Konsolidierung des Berliner Landeshaushaltes in Höhe von
75 Millionen Euro leisten.
Offen ist dabei bis dato, welche Vertragshochschule welchen Anteil
an den insgesamt einzusparenden 75 Millionen Euro zu übernehmen
hat. Die Kenntnis des jeweiligen Kürzungsbetrages ist jedoch
Voraussetzung, damit jede Vertragshochschule - wie im Änderungs-
und Ergänzungsvertrag geregelt - bis zum 30. Juni 2004 einen
fortgeschriebenen Strukturplan auf der Grundlage des jeweils abgesenkten
Einzelplafonds erarbeiten kann.
Drittmittel schaffen Arbeitsplätze
Zur Frage der Festlegung der hochschulindividuellen Kürzungsbeträge
finden seit dem 12. September 2003 intensive Verhandlungen statt,
die von allen Hochschulangehörigen mit großem Engagement
aus Sorge um den Verlust bestehender Leistungsstrukturen und Studienangebote
geführt werden. Wenngleich die Motivation jeder Vertreterin
beziehungsweise jedes Vertreters einer Vertragshochschule, die heimischen
Strukturen und Angebote möglichst unangetastet zu lassen, prinzipiell
nachvollziehbar ist, werden die Vertreterinnen und Vertreter der
TU Berlin jedoch nicht müde, immer wieder auf die Alleinstellungsmerkmale
und spezifischen Leistungen der einzigen Technischen Universität
in Berlin hinzuweisen.
Alleinstellungsmerkmale Berücksichtigen
Letztere resultieren dabei unter anderem aus einem weitgehend einmaligen
Studienangebot, aus einem beachtlichen Drittmittelvolumen, mit dem
zusätzlich Hunderte von Arbeitsplätzen insbesondere für
den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen werden, sowie aus einer
intensiven Kooperation der TU Berlin mit zahlreichen Institutionen
in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, was sich nachweislich
nicht nur in einer effektiveren Nutzung von Landesressourcen, sondern
auch - in Form von Ausgründungen - in einer Belebung der heimischen
Wirtschaft niederschlägt. Sollten diese Alleinstellungsmerkmale
in den weiteren Verhandlungen keine - im wahrsten Sinne des Wortes
- "Wertschätzung" finden, wird der Präsident
der TU Berlin - als Ultima Ratio - eine unabhängige Begutachtung
fordern müssen.
tui
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