12/04
Dezember 2004
 
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Leistung in fünf Stufen

Wie die neue Professorenbesoldung an der TU Berlin umgesetzt wird

Ab Anfang 2005 können Professoren nicht mehr nach der C-, sondern nur noch nach der so genannten W-Besoldung berufen werden. Höchste Zeit also für den Berliner Landesgesetzgeber, die Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes aus dem Jahre 2002 auf Landesebene vorzunehmen. Das entsprechende Landesgesetz soll noch im Dezember 2004 in Kraft treten. Höchste Zeit auch für die Berliner Hochschulen, die hochschulinternen Rechtsvorschriften zum Erlass vorzubereiten. Nach dem Berliner Gesetzentwurf sind zwei Regelungen zu treffen: eine Richtlinie für die Funktions- sowie Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge und eine Satzung für die besonderen Leistungsbezüge. Beide Entwürfe hat der Akademische Senat in seiner Sitzung am 24. November diskutiert; die Zweite Lesung für die Satzung fand am 8. Dezember statt. Funktionsleistungbezüge sollen nach der Richtlinie Präsident/Präsidentin nach Entscheidung der Dienstbehörde bis zur Höhe von B 10, der 1. Vizepräsident/die 1. Vizepräsidentin in Höhe von 1000 Euro monatlich, 2. und 3. Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen in Höhe von 600 Euro monatlich erhalten. Für Dekane/Dekaninnen sind 500 Euro monatlich und für Prodekane/-dekaninnen 400 Euro im Monat vorgesehen.

Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge werden unbefristet gewährt, sofern es für die Gewinnung des oder der Hochschullehrer/in erforderlich ist. Daneben können mit einer Zielvereinbarung befristete Leistungsbezüge auf vier Jahre vergeben werden.

Besondere Leistungsbezüge sollen mithilfe eines dem an der TU Berlin bereits etablierten LINF-System verwandten Leistungserfassungssystems ermittelt werden. Dabei werden Leistungen anhand von gewichteten Indikatoren in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Förderung von Frauen in der Wissenschaft, Internationalität und Weiterbildung erfasst und in einer Punktesumme ausgewiesen. Den Punktesummen entsprechen fünf Leistungsstufen zwischen 0 und 500 Euro, wobei dem Mittelwert der Punkte eine Leistungsprämie in Höhe von 280 Euro entsprechen soll. Die Leistungsstufen werden bei absinkender Leistung "eingefroren", bei gleich bleibender Leistung bis zu einem Wert von 1400 Euro alle vier Jahre verdoppelt und bei gesteigerter Leistung um die höhere Leistungsstufe erhöht, ebenfalls bis zu einem Wert von 1400 Euro beziehungsweise von 2000 Euro in der fünften und höchsten Leistungsstufe. Der Wert von 1400 Euro entspricht dem Betrag, der in der C-Besoldung durch den automatischen Aufstieg in den Dienstaltersstufen erreicht wurde und nunmehr über Leistung erreicht werden kann. Zur Festlegung der einzelnen Leistungsparameter und ihrer Gewichtung wird ein aus Hochschullehrern bestehender Beirat eingerichtet. Dieses nicht ganz einfache System bewirkt eine größtmögliche Transparenz der Leistungszulagenvergabe und damit eine höhere Akzeptanz.

Zuletzt ein dringender Rat der Personalabteilung: Ein Wechsel in die W-Besoldung, der auf Antrag möglich ist, gestaltet sich wegen der Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen und ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme an Besoldungserhöhungen äußerst kompliziert. Wir bieten allen wechselinteressierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern eine Einzelfallberatung an und empfehlen dringend, einen Wechsel erst nach einer solchen Beratung zu beantragen.

Dr. Barbara Obst-Hantel,
Leiterin Personalabteilung

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