Leistung in fünf Stufen
Wie die neue Professorenbesoldung an der TU Berlin umgesetzt
wird
Ab Anfang 2005 können Professoren nicht mehr nach der C-,
sondern nur noch nach der so genannten W-Besoldung berufen werden.
Höchste Zeit also für den Berliner Landesgesetzgeber,
die Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes aus dem Jahre
2002 auf Landesebene vorzunehmen. Das entsprechende Landesgesetz
soll noch im Dezember 2004 in Kraft treten. Höchste Zeit auch
für die Berliner Hochschulen, die hochschulinternen Rechtsvorschriften
zum Erlass vorzubereiten. Nach dem Berliner Gesetzentwurf sind zwei
Regelungen zu treffen: eine Richtlinie für die Funktions- sowie
Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge und eine Satzung für
die besonderen Leistungsbezüge. Beide Entwürfe hat der
Akademische
Senat in seiner Sitzung am 24. November diskutiert; die Zweite
Lesung für die Satzung fand am 8. Dezember statt. Funktionsleistungbezüge
sollen nach der Richtlinie Präsident/Präsidentin nach
Entscheidung der Dienstbehörde bis zur Höhe von B 10,
der 1. Vizepräsident/die 1. Vizepräsidentin in Höhe
von 1000 Euro monatlich, 2. und 3. Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen
in Höhe von 600 Euro monatlich erhalten. Für Dekane/Dekaninnen
sind 500 Euro monatlich und für Prodekane/-dekaninnen 400 Euro
im Monat vorgesehen.
Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge werden unbefristet gewährt,
sofern es für die Gewinnung des oder der Hochschullehrer/in
erforderlich ist. Daneben können mit einer Zielvereinbarung
befristete Leistungsbezüge auf vier Jahre vergeben werden.
Besondere Leistungsbezüge sollen mithilfe eines dem an der
TU Berlin bereits etablierten LINF-System verwandten Leistungserfassungssystems
ermittelt werden. Dabei werden Leistungen anhand von gewichteten
Indikatoren in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung,
Förderung von Frauen in der Wissenschaft, Internationalität
und Weiterbildung erfasst und in einer Punktesumme ausgewiesen.
Den Punktesummen entsprechen fünf Leistungsstufen zwischen
0 und 500 Euro, wobei dem Mittelwert der Punkte eine Leistungsprämie
in Höhe von 280 Euro entsprechen soll. Die Leistungsstufen
werden bei absinkender Leistung "eingefroren", bei gleich
bleibender Leistung bis zu einem Wert von 1400 Euro alle vier Jahre
verdoppelt und bei gesteigerter Leistung um die höhere Leistungsstufe
erhöht, ebenfalls bis zu einem Wert von 1400 Euro beziehungsweise
von 2000 Euro in der fünften und höchsten Leistungsstufe.
Der Wert von 1400 Euro entspricht dem Betrag, der in der C-Besoldung
durch den automatischen Aufstieg in den Dienstaltersstufen erreicht
wurde und nunmehr über Leistung erreicht werden kann. Zur Festlegung
der einzelnen Leistungsparameter und ihrer Gewichtung wird ein aus
Hochschullehrern bestehender Beirat eingerichtet. Dieses nicht ganz
einfache System bewirkt eine größtmögliche Transparenz
der Leistungszulagenvergabe und damit eine höhere Akzeptanz.
Zuletzt ein dringender Rat der Personalabteilung: Ein Wechsel in
die W-Besoldung, der auf Antrag möglich ist, gestaltet sich
wegen der Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungsbezügen und
ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme an Besoldungserhöhungen
äußerst kompliziert. Wir bieten allen wechselinteressierten
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern eine Einzelfallberatung
an und empfehlen dringend, einen Wechsel erst nach einer solchen
Beratung zu beantragen.
Dr. Barbara Obst-Hantel,
Leiterin Personalabteilung
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