Grundordnung: Kuratorium für Reform
Die Mitglieder des Kuratoriums
haben in ihrer Dezembersitzung erneut über den Vorschlag für
eine neue Gremien- und Leitungsstruktur der Universität beraten.
Mit ihr will sich die TU Berlin ein modernes Management geben, die
Autonomie der Hochschule stärken, Entscheidungswege verkürzen
und die individuelle Verantwortung der leitenden Personen erhöhen.
Verbunden damit ist auch ein neuer Zuschnitt der Gremien. Die Leistungs-
und Innovationsfähigkeit sowie die Qualität von Lehre,
Forschung und Weiterbildung der TU Berlin sollen damit weiter gesteigert
werden. Die TU Berlin stützt sich dabei auf die Erprobungsklausel
im Berliner Hochschulgesetz, die einen Gestaltungsspielraum für
neue Strukturmodelle eröffnet (TU
intern 11/2005).
Der Diskussion im Kuratorium war unter anderem ein Beschluss des
Konzils
aus der Novembersitzung vorausgegangen, der nur noch in zwei Punkten
von den Vorstellungen des Kuratoriums abwich. Das Kuratorium ist
nun dem Wunsch des Konzils gefolgt, die Positionen der externen
Mitglieder im Kuratorium neuer Art geschlechterparitätisch
zu besetzen und die Kuratoren durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im
Akademischen
Senat vorzuschlagen. Das Kuratorium hat weiterhin beschlossen,
und hier folgt es dem Konzil nicht, die Richtlinienkompetenz für
die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie den Erlass der
Verwaltungsvorschriften in Personal- und Personalwirtschaftsangelegenheiten
beim Kuratorium neuer Art zu verankern. Dieser Punkt wird noch in
diesem Wintersemester vom Konzil zu diskutieren sein. Das Inkrafttreten
der Grundordnung hängt von der Zustimmung des Konzils dazu
ab.
tui
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