Vorsichtiger Optimismus erlaubt
Zwischenbericht zu den neuen Regelungen des Tarifvertrages des
öffentlichen Dienstes - wissenschaftsspezifische Lösungen
scheinen möglich
Auf zwei Ebenen wird derzeit wieder über wichtige Tariffragen
verhandelt, die auch Auswirkungen auf die Hochschulen haben werden
- eher früher als später.
Bei den derzeitigen Gesprächen zwischen den Gewerkschaften
und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geht es um
die Übernahme des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher
Dienst). In den Einrichtungen von Bund und Gemeinden gilt seit dem
1. Oktober ein neues, einheitlicheres Tarifrecht für Angestellte
und Arbeiter (TU
intern 11/05). Die TdL war daran seit Mitte 2004 nicht mehr
beteiligt, weil sie einseitig die Tarifverträge zu Urlaubs-
und Weihnachtsgeld und - was schwerer wog - zu Arbeitszeitregelungen
gekündigt hatte.
Inzwischen scheint aber auch in der TdL die Mehrheit überzeugt
zu sein, dass der momentane Zustand - jedes Land hat seine eigene
Wochenarbeitszeit - auf Dauer nicht haltbar ist. Es zeichnet sich
der Wille ab, zügig zu einem neuen Tarifvertrag zu kommen.
Sicher ist aber noch nichts.
In diesem Tarifvertrag soll es auch wissenschaftsspezifische Regelungen
geben. Nachdem nahezu alle Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen
sich zusammen mit den Gewerkschaften dafür stark gemacht haben,
scheint es erstmals eine "Grünphase" dafür seitens
der TdL zu geben.
Zur Erinnerung: Bereits 2001 gab es erste Tarifverhandlungen, die
aber nach einigen Runden abgebrochen wurden. Im Arbeitgeberlager
hatte es Uneinigkeiten gegeben, insbesondere wegen des Ausscherens
der TdL. Neue Gespräche wurden erst im Rahmen der großen
Tarifreform 2004 aufgenommen. Aber auch diese fanden wegen des oben
genannten Verhaltens der TdL ein schnelles vorzeitiges Ende.
Jetzt also kommt es zum dritten Anlauf. In zwei Gesprächsrunden
Mitte Oktober und Ende November wurde nach konsensfähigen Regelungen
gesucht, bisher ohne greifbare Ergebnisse. Mitte und Ende Januar
2006 soll es weitergehen.
Worum geht es bei den wissenschaftsspezifischen Regelungen?
Die Gewerkschaften finden es unverzichtbar, dass solche Regelungen
einheitlich für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten.
Die besonders hohe - und erwünschte - Mobilität der Beschäftigten
erfordert dies, dennoch gab es dafür keine Zustimmung. Auch
dürfen aus dem Tarifvertrag keine Personengruppen ausgenommen
werden, wie die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte
und Mitarbeiter im derzeit noch gültigen BAT. Nur in Berlin
gibt es einen eigenen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte,
woanders wird nach einem von der Hochschulrektorenkonferenz festgelegten
Stundensatz bezahlt. Die Länder wollen aber weiterhin den Ausschluss
dieser Beschäftigten aus dem Tarifwerk.
Ein besonders wichtiges Thema ist die Frage von Befristungen, die
in Wissenschaftseinrichtungen häufig vorkommen. Hier schlagen
die Gewerkschaften einen Fonds zur Absicherung von Arbeitsmarktrisiken
vor, die Arbeitgeber möchten dagegen die Risiken der Befristungen
weiter bei den Beschäftigten belassen und die Befristungsmöglichkeiten
erweitern.
Knifflig ist die Arbeitszeit. Die Arbeitgeber wollen die Arbeitszeit
für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler offen halten,
da sie ja doch so lange arbeiten, wie es zur Erledigung ihrer Aufgaben
erforderlich ist. Das kommt für die Gewerkschaften natürlich
nicht infrage. Dieser Punkt könnte sogar über den Abschluss
eines Tarifvertrages entscheiden.
Wissenschaftsspezifische Regelungen werden ebenfalls benötigt
bei Fragen zur Eingruppierung und zu den leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen.
Hier gehen die Auffassungen beide Seiten noch ziemlich weit auseinander.
Hannelore Reiner,
ver.di-Betriebsgruppe TU Berlin
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