12/05
Dezember 2005
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Vorsichtiger Optimismus erlaubt

Zwischenbericht zu den neuen Regelungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes - wissenschaftsspezifische Lösungen scheinen möglich

Auf zwei Ebenen wird derzeit wieder über wichtige Tariffragen verhandelt, die auch Auswirkungen auf die Hochschulen haben werden - eher früher als später.

Bei den derzeitigen Gesprächen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geht es um die Übernahme des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst). In den Einrichtungen von Bund und Gemeinden gilt seit dem 1. Oktober ein neues, einheitlicheres Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter (TU intern 11/05). Die TdL war daran seit Mitte 2004 nicht mehr beteiligt, weil sie einseitig die Tarifverträge zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld und - was schwerer wog - zu Arbeitszeitregelungen gekündigt hatte.

Inzwischen scheint aber auch in der TdL die Mehrheit überzeugt zu sein, dass der momentane Zustand - jedes Land hat seine eigene Wochenarbeitszeit - auf Dauer nicht haltbar ist. Es zeichnet sich der Wille ab, zügig zu einem neuen Tarifvertrag zu kommen. Sicher ist aber noch nichts.

In diesem Tarifvertrag soll es auch wissenschaftsspezifische Regelungen geben. Nachdem nahezu alle Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen sich zusammen mit den Gewerkschaften dafür stark gemacht haben, scheint es erstmals eine "Grünphase" dafür seitens der TdL zu geben.

Zur Erinnerung: Bereits 2001 gab es erste Tarifverhandlungen, die aber nach einigen Runden abgebrochen wurden. Im Arbeitgeberlager hatte es Uneinigkeiten gegeben, insbesondere wegen des Ausscherens der TdL. Neue Gespräche wurden erst im Rahmen der großen Tarifreform 2004 aufgenommen. Aber auch diese fanden wegen des oben genannten Verhaltens der TdL ein schnelles vorzeitiges Ende.

Jetzt also kommt es zum dritten Anlauf. In zwei Gesprächsrunden Mitte Oktober und Ende November wurde nach konsensfähigen Regelungen gesucht, bisher ohne greifbare Ergebnisse. Mitte und Ende Januar 2006 soll es weitergehen.

Worum geht es bei den wissenschaftsspezifischen Regelungen?

Die Gewerkschaften finden es unverzichtbar, dass solche Regelungen einheitlich für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten. Die besonders hohe - und erwünschte - Mobilität der Beschäftigten erfordert dies, dennoch gab es dafür keine Zustimmung. Auch dürfen aus dem Tarifvertrag keine Personengruppen ausgenommen werden, wie die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte und Mitarbeiter im derzeit noch gültigen BAT. Nur in Berlin gibt es einen eigenen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte, woanders wird nach einem von der Hochschulrektorenkonferenz festgelegten Stundensatz bezahlt. Die Länder wollen aber weiterhin den Ausschluss dieser Beschäftigten aus dem Tarifwerk.

Ein besonders wichtiges Thema ist die Frage von Befristungen, die in Wissenschaftseinrichtungen häufig vorkommen. Hier schlagen die Gewerkschaften einen Fonds zur Absicherung von Arbeitsmarktrisiken vor, die Arbeitgeber möchten dagegen die Risiken der Befristungen weiter bei den Beschäftigten belassen und die Befristungsmöglichkeiten erweitern.

Knifflig ist die Arbeitszeit. Die Arbeitgeber wollen die Arbeitszeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler offen halten, da sie ja doch so lange arbeiten, wie es zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das kommt für die Gewerkschaften natürlich nicht infrage. Dieser Punkt könnte sogar über den Abschluss eines Tarifvertrages entscheiden.

Wissenschaftsspezifische Regelungen werden ebenfalls benötigt bei Fragen zur Eingruppierung und zu den leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen. Hier gehen die Auffassungen beide Seiten noch ziemlich weit auseinander.

Hannelore Reiner,
ver.di-Betriebsgruppe TU Berlin

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