Verfassungsbeschwerde
Am 14. Dezember haben FU, HU und TU Berlin Verfassungsbeschwerde
gegen die jüngste Änderung des Berliner
Hochschulgesetzes eingereicht. Die erst im Juli 2006 vom Berliner
Abgeordnetenhaus beschlossene Änderung regelt im Wesentlichen
den Zugang zum Masterstudium. Danach wird bei einem nicht konsekutiven
Masterstudiengang, der nicht direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang
aufbaut, lediglich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
vorausgesetzt. Nur bei konsekutiven Masterstudiengängen können
- mit fachlicher Begründung - weitere Voraussetzungen verlangt
werden. Dies ist aus Sicht der Universitäten verfassungswidrig
und damit nichtig, weil gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit
resultierenden akademischen Selbstverwaltungsrechte verstoßen
wird.
stt
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