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Dezember 2006
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Verfassungsbeschwerde

Am 14. Dezember haben FU, HU und TU Berlin Verfassungsbeschwerde gegen die jüngste Änderung des Berliner Hochschulgesetzes eingereicht. Die erst im Juli 2006 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Änderung regelt im Wesentlichen den Zugang zum Masterstudium. Danach wird bei einem nicht konsekutiven Masterstudiengang, der nicht direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbaut, lediglich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorausgesetzt. Nur bei konsekutiven Masterstudiengängen können - mit fachlicher Begründung - weitere Voraussetzungen verlangt werden. Dies ist aus Sicht der Universitäten verfassungswidrig und damit nichtig, weil gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden akademischen Selbstverwaltungsrechte verstoßen wird.

stt

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