Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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1. 1 Der finanzielle Rahmen der Universität bis zum Jahre 2002
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Hochschulverträge / Ergänzungs- vereinbarung 1999 |
Im Hochschulvertrag mit dem Land Berlin vom April 1997 waren die
Landeszuschüsse zum Haushalt der Universität bis einschließlich
2000 festgelegt worden. Im Berichtszeitraum waren die Verträge
fortzuschreiben. In einer "Ergänzungsvereinbarung"
vom Mai 1999 konnte eine Vereinbarung hinsichtlich des Landeszuschusses
lediglich für die beiden Folgejahre 2001 und 2002 getroffen
werden, dem Grundgedanken der Verträge, den Hochschulen zumindest
mittelfristige Planungssicherheit zu gewähren, also nicht
entsprochen werden. Der Landeszuschuss, der sich für das
Haushaltsjahr 2000 auf DM 505.450.000 belief, wurde erhöht
auf:
2001: DM 507.141.000
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Rechnerische Zuschusserhöhung |
Dazu wurde festgestellt, dass in diesen Zuschüssen die "Steigerungen
bei den Versorgungslasten und Beihilfen in Höhe von DM 2.308.000
für das Jahr 2001 und in Höhe von 2.632.000 für
das Jahr 2002 und ferner eine Besoldungs- und Tarifvorsorge von
1,5% für die Personalkosten und von 1% für die Sachkosten
enthalten" sind.
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Tatsächliche Absenkung |
Tatsächlich bedeutet diese rechnerische Erhöhung eine
reale Absenkung des Plafonds des Jahres 2000. Die Auswirkungen
der tatsächlich erfolgten Tariferhöhungen ergeben in
Verbindung mit der Entwicklung der Pensionslasten und Beihilfen:
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Versorgungslast |
Mit dem altersbedingten Ausscheiden von annähernd der Hälfte
der Professoren in der nächsten Zukunft werden die Versorgungslasten
weiter ansteigen. Der geschätzte Betrag im Jahre 2005 liegt
bei DM 60 Mio.
Übersicht über die Entwicklung der Pensionslasten:
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Personalüberhang |
Bestimmend für die Haushaltswirtschaft der Universität
im Berichtszeitraum wie in den nächsten Jahren ist weiterhin,
dass sie mit ihrem Strukturplan vom März 1998 zwar ihre Personal-Sollstruktur
planerisch an den mit dem im Hochschulvertrag von 1997 gesetzten
finanziellen Rahmen angepasst hat, sie aber den Personal-Ist-Bestand
bis zum Abbau des "Überhangs" zu finanzieren hat.
Hierfür musste die Haushaltswirtschaft im Berichtszeitraum
pauschale Minderausgaben festlegen, die insbesondere mit personalwirtschaftlichen
Maßnahmen wie verzögerten Stellenbesetzungen erwirtschaftet
wurden. Der augenblickliche Besetzungsstand bei den wissenschaftlichen
Mitarbeitern beträgt 87% und wird sich durch die zum 1. April
des Jahres verhängte Besetzungssperre drastisch absenken.
Schon zur Zeit sind durch die Besetzungsquote ca. 1300 Studienplätze
nicht ausfinanziert. Nach gegenwärtigen Schätzungen,
gestützt auf das zu erwartende altersbedingte Ausscheiden
und eine Tarifsteigerung von 1,5% nach 2002 wird der Personalüberhang
den Haushalt der Universität in den kommenden Jahren belasten:
2001 mit ca. 38 Mio DM
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Investitionen für Neu-Berufungen notwendige Reinvestitionen |
Ein weiteres Finanzierungsproblem stellt sich im Hinblick auf
die im Rahmen von Neuberufungen aufzubringenden investiven Mittel.
Das Kuratorium der Universität wurde zu seiner Sitzung im
Juli 2000 von der Universitätsleitung darauf hingewiesen,
dass bis zum Jahre 2004 mehr als 160 Professuren aus dem Soll-Stellenplan
der TU frei werden und neu zu besetzen sind. Da jede Berufung
erfahrungsgemäß im Durchschnitt Investitionen in Höhe
von DM 500.000 erfordert, ergibt sich in den nächsten Jahren
ein Gesamtbedarf von ca. DM 80 Mio. für Neuberufungen bis
zum Jahre 2004. Hinzu kommt ein jährlicher Reinvestitionsbedarf
von 50 TDM pro Professur für die rund 160 Soll-Professuren,
bei denen keine Berufungsinvestition bis 2005 zu erwarten ist.
(Grundinvestitionsbedarf 500 TDM, Abschreibung 10 Jahre = 50 TDM
pro Jahr). Dem stehen gegenwärtig durch die Hochschulverträge
gesicherte Investitionsmittel in Höhe von DM 21 Mio gegenüber.
(1993 standen der Universität noch 38 Mio DM zur Verfügung.)
Davon sind 11 Mio für nicht abweisbare Baumaßnahmen
gebunden.
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Geräteinvestitionen |
Das Kuratorium hat den Mehrbedarf zur Kenntnis genommen und die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie
den Präsidenten aufgefordert, die sich hieraus ergebenden
Konsequenzen, insbesondere bei den Verhandlungen über die
Fortschreibung der Hochschulverträge, zu berücksichtigen.
Entsprechend hat die Universitätsleitung in den aktuellen
Verhandlungen über die Fortschreibung der Hochschulverträge
den Geräteinvestitionsbedarf für die Jahre 2002 - 2005
errechnet und den gegenwärtig für diesen Zweck vorhandenen
10 Mio pro Jahr gegenübergestellt. Danach ergibt sich ein
nicht abgedeckter Mehrbedarf für Geräteinvestitionen:
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Verringertes Studienplatzangebot |
Die Universitätsleitung hat im Rahmen der laufenden Verhandlungen
den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur darauf
hingewiesen, dass nur dann, wenn die vorbezeichneten Kosten für:
den Zuwachs bei den Versorgungslasten, für die Tariferhöhungen
und Teuerungsraten, die Finanzierung des Personalüberhanges,
die notwenigen Erstinvestitionen für Berufungen und eine
angemessene Reinvestitionsrate für den Gerätepark sich
in einer entsprechenden Erhöhung des Budgets wiederfinden,
das Studienplatzangebot der Universität aufrechterhalten
werden kann. Zur Vertragsgrundlage des Hochschulvertrages von
1997 und der hier vorgenommenen Festschreibung der von der Technischen
Universität bereitzustellenden Studienplätze gehörte,
dass der für das Jahr 2000 zugesicherte Zuschuss in Höhe
von 505 Mio DM auch in den Folgejahren als grundsätzlicher
Plafond zur Verfügung stehen werde, und die unproduktiven
Kostensteigerungen jeweils aufgestockt werden würden.
Die Grafik gibt die reale Entwicklung der Ausgaben der Universität im Ergebnis der benannten Kostenfaktoren in Gegenüberstellung zu den gegenwärtig festgeschriebenen Zuwächsen des Landeszuschusses wieder. Kostenentwicklung / Landeszuschuss (nach Hochschulvertrag 1999)
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