Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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1. Die Hochschulverträge als Rahmenbedingung

Haushaltsrestriktion als Anstoß Das Programm der Struktur- und Verwaltungsreform, das die Universität im vorangegangenen Berichtszeitraum entwickelt und in diesem umzusetzen unternommen hat, ist keine direkte Frucht der Hochschulverträge, die die Berliner Universitäten 1997 mit dem Land Berlin abgeschlossen haben; die Berliner Universitäten haben aus diesen Verträgen unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der von ihnen jeweils betriebenen Reformen und gesetzten Prioritäten gezogen. Aber es bestehen Zusammenhänge:
Verhältnis Staat-Universität und Binnensteuerung der Universität Es waren die der Universität auferlegten Haushaltsrestriktionen, die zumindest einen zusätzlichen Anstoß gegeben haben, eine "Strukturreform von Grund auf" in Angriff zu nehmen. In den Hochschulverträgen wurden Regularien für das Verhältnis zwischen Universität und Staat festgeschrieben, die den im Rahmen des Konzeptes der Struktur und Verwaltungsreform dieser Universität für die Binnenbeziehungen, insbesondere zwischen Leitungsebene und Fakultäten, Vorgesehenen entsprechen und deren Handhabung zwangsläufig auf die Handhabung dieser Binnenbeziehungen sich auswirken muss. Das betrifft das "System der Kosten und Leistungsrechnung" als "differenziertes System von Kennzahlen zur Mittelzuweisung", zu dessen Einführung sich die Universitäten in den Verträgen verpflichtet haben, wie die in den Hochschulverträgen angelegte Möglichkeit, bestimmte inhaltliche Reformziele zum Gegenstand von Zielvereinbarungen zu machen.

Fassade Hauptgebäude Hauptgebäude

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