Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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1. Die Hochschulverträge als Rahmenbedingung
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Haushaltsrestriktion als Anstoß | Das Programm der Struktur- und Verwaltungsreform, das die Universität im vorangegangenen Berichtszeitraum entwickelt und in diesem umzusetzen unternommen hat, ist keine direkte Frucht der Hochschulverträge, die die Berliner Universitäten 1997 mit dem Land Berlin abgeschlossen haben; die Berliner Universitäten haben aus diesen Verträgen unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der von ihnen jeweils betriebenen Reformen und gesetzten Prioritäten gezogen. Aber es bestehen Zusammenhänge: |
Verhältnis Staat-Universität und Binnensteuerung der Universität |
Es waren die der Universität
auferlegten Haushaltsrestriktionen, die zumindest einen zusätzlichen
Anstoß gegeben haben, eine "Strukturreform von Grund
auf" in Angriff zu nehmen. In den Hochschulverträgen
wurden Regularien für das Verhältnis zwischen Universität
und Staat festgeschrieben, die den im Rahmen des Konzeptes der
Struktur und Verwaltungsreform dieser Universität für
die Binnenbeziehungen, insbesondere zwischen Leitungsebene und
Fakultäten, Vorgesehenen entsprechen und deren Handhabung
zwangsläufig auf die Handhabung dieser Binnenbeziehungen
sich auswirken muss. Das betrifft das "System der Kosten
und Leistungsrechnung" als "differenziertes System von
Kennzahlen zur Mittelzuweisung", zu dessen Einführung
sich die Universitäten in den Verträgen verpflichtet
haben, wie die in den Hochschulverträgen angelegte Möglichkeit,
bestimmte inhaltliche Reformziele zum Gegenstand von Zielvereinbarungen
zu machen.
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Fassade Hauptgebäude | |
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