Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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1. 3 Zielvereinbarungen zwischen dem Land Berlin und der Universität
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Selbstverpflichtung der Universität |
In der "Ergänzungsvereinbarung vom Mai 1999 wurde
erstmals das Instrumentarium von Vereinbarungen zur Realisierung
inhaltlicher Reformziele in gewisser Breite angewendet. Die Technische
Universität Berlin verpflichtete sich u. a.
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Sanktionen |
Zur Verknüpfung dieser Zielvereinbarung mit der Mittelzuweisung
heißt es im abschließenden § 11 des Ergänzungsvertrages:
"Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig,
dass das Maß der Erfüllung der in diesem Vertrag getroffenen
Vereinbarungen Auswirkungen auf die Bemessung der Plafonds der
einzelnen Hochschule in den Verhandlungen für die folgenden
Planungszeiträume haben wird."
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Zwischenbericht | Im Juli 2000 hat die Universitätsleitung dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur einen ersten Bericht über die Umsetzung dieser Verpflichtungen vorgelegt. Er benennt die Initiativen, über die auch in diesem Rechenschaftsbericht - entsprechend dem Stand zu Beginn des Jahres 2001 - informiert wird. |
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