Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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1. 4 Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu den Strukturplänen der Berliner Universitäten
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Auftragsgrundlage: Die Hochschulverträge |
In den Hochschulverträgen von 1997 war festgelegt, dass die
von den Hochschulen zu erstellenden Strukturpläne von "einer
auswärtigen Gutachterkommission bewertet" werden sollten.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
beauftragte damit den Wissenschaftsrat. Dieser legte im Mai 2000
seine "Stellungnahme zur Strukturplanung der Hochschulen
in Berlin" vor.
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Hochschulverträge - kein Ersatz für Hochschulpolitik |
In ihrem grundsätzlichen Teil äußerte sich der
Wissenschaftsrat mit Einschränkung positiv zum Instrument
der Hochschulverträge: "Er (der Wissenschaftsrat) betont
zugleich, dass solche Verträge für eine berechenbare,
langfristige Wissenschafts- und Hochschulpolitik förderlich
sind, diese aber nicht ersetzen können." Er betonte,
dass die Zahl von 85.000 Studienplätzen nicht weiter unterschritten
werden dürfe und dass diese Studienplätze auch hinsichtlich
der erforderlichen Sach- und Betriebsmittel ausfinanziert sein
müssen. Er forderte hierfür eine Erhöhung der Investitionsmittel.
Zur inneren Struktur der Hochschulen betonte die Stellungnahme,
dass die "größere Autonomie nach innen" auch
Konsequenzen für die Organisation und Führung der Hochschule
haben müsse; "Sie benötigen effektive Leitungsstrukturen,
bei denen Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten eindeutig
zugeordnet sind." Zum Verhältnis zwischen dem Land und
den Hochschulen äußerte sich die Stellungnahme sehr
differenziert: "Gestärkte Eigenverantwortung und Selbststeuerung
bedeutet deshalb nicht völlige Unabhängigkeit der Hochschulen.
Vielmehr müssen sich die Hochschulen und das Land über
die zu erfüllenden Aufgaben regelmäßig gemeinsam
verständigen."
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Ehemaliges Telefunkenhaus, Sitz der Geisteswissenschaften an der Universität | |
Steuerungsdefizite |
Vor dem Hintergrund dieser hochschulpolitischen Leitgedanken stellte
der Wissenschaftsrat Defizite bei der Selbststeuerung der Hochschulen
wie im Verhältnis von Hochschulen und Land fest und leitete
hieraus die Empfehlung an das Land ab, Hochschulräte einzurichten,
die der Optimierung der hochschulinternen Steuerung dienen, sowie
einen Landeshochschulrat einzusetzen, um die Lenkung der Hochschulen
zu verbessern. Die Hochschulräte sollen die noch bestehenden
Kuratorien der Hochschulen ersetzen, der Landeshochschulrat soll
das Land bei seiner Hochschulpolitik beraten. Dazu formulierte
die Stellungnahme den folgenden Leitsatz: "Das Land Berlin
soll seine wissenschaftspolitischen Lenkungsfunktionen künftig
noch stärker als in der Vergangenheit wahrnehmen."
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Ingenieur- und Naturwissenschaften als Kernfächer |
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den einzelnen Fächergruppen
und Hochschulen äußerte sich der Wissenschaftsrat kritisch
zur Situation einer Reihe insbesondere geisteswissenschaftlicher
Fachgebiete der Universität und fasste diese Kritik in seiner
abschließenden Empfehlung wie folgt zusammen: "Der
fachliche Schwerpunkt der TU sollte entsprechend ihrer Strukturplanung
künftig eindeutig auf den Ingenieurwissenschaften in enger
Verbindung mit den Naturwissenschaften liegen; alle anderen Fächer
an der TU sollten einen klaren Bezug zu diesen aufweisen. Optimierungsbedarf
besteht auch im Kernbereich der TU, nämlich den Ingenieurwissenschaften."
Zu diesen Empfehlungen des Wissenschaftsrates nahm die Universitätsleitung zunächst im Rahmen der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Stellung. Diese Stellungnahme ergänzte der Akademische Senat der Universität im Mai 2000 um eine Gesamtwürdigung der Empfehlungen. Die folgenden Punkte seien hier herausgestellt: |
Gegen ein zentralistisches Modell |
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Kommunikation und Kooperation funktionieren |
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Profilbildung gegen Vereinheitlichung |
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Grundständige Studiengänge in den Geistes- wissenschaften |
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Studierende an der Straße des 17. Juni | |
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