Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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1. 4 Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu den Strukturplänen der Berliner Universitäten

Auftragsgrundlage: Die Hochschulverträge In den Hochschulverträgen von 1997 war festgelegt, dass die von den Hochschulen zu erstellenden Strukturpläne von "einer auswärtigen Gutachterkommission bewertet" werden sollten. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beauftragte damit den Wissenschaftsrat. Dieser legte im Mai 2000 seine "Stellungnahme zur Strukturplanung der Hochschulen in Berlin" vor.

Hochschulverträge - kein Ersatz für Hochschulpolitik In ihrem grundsätzlichen Teil äußerte sich der Wissenschaftsrat mit Einschränkung positiv zum Instrument der Hochschulverträge: "Er (der Wissenschaftsrat) betont zugleich, dass solche Verträge für eine berechenbare, langfristige Wissenschafts- und Hochschulpolitik förderlich sind, diese aber nicht ersetzen können." Er betonte, dass die Zahl von 85.000 Studienplätzen nicht weiter unterschritten werden dürfe und dass diese Studienplätze auch hinsichtlich der erforderlichen Sach- und Betriebsmittel ausfinanziert sein müssen. Er forderte hierfür eine Erhöhung der Investitionsmittel. Zur inneren Struktur der Hochschulen betonte die Stellungnahme, dass die "größere Autonomie nach innen" auch Konsequenzen für die Organisation und Führung der Hochschule haben müsse; "Sie benötigen effektive Leitungsstrukturen, bei denen Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet sind." Zum Verhältnis zwischen dem Land und den Hochschulen äußerte sich die Stellungnahme sehr differenziert: "Gestärkte Eigenverantwortung und Selbststeuerung bedeutet deshalb nicht völlige Unabhängigkeit der Hochschulen. Vielmehr müssen sich die Hochschulen und das Land über die zu erfüllenden Aufgaben regelmäßig gemeinsam verständigen."

Ehemaliges Telefunkenhaus, Sitz der Geisteswissenschaften an der Universität Ehemaliges Telefunkenhaus
Steuerungsdefizite Vor dem Hintergrund dieser hochschulpolitischen Leitgedanken stellte der Wissenschaftsrat Defizite bei der Selbststeuerung der Hochschulen wie im Verhältnis von Hochschulen und Land fest und leitete hieraus die Empfehlung an das Land ab, Hochschulräte einzurichten, die der Optimierung der hochschulinternen Steuerung dienen, sowie einen Landeshochschulrat einzusetzen, um die Lenkung der Hochschulen zu verbessern. Die Hochschulräte sollen die noch bestehenden Kuratorien der Hochschulen ersetzen, der Landeshochschulrat soll das Land bei seiner Hochschulpolitik beraten. Dazu formulierte die Stellungnahme den folgenden Leitsatz: "Das Land Berlin soll seine wissenschaftspolitischen Lenkungsfunktionen künftig noch stärker als in der Vergangenheit wahrnehmen."

Ingenieur- und Naturwissenschaften als Kernfächer Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den einzelnen Fächergruppen und Hochschulen äußerte sich der Wissenschaftsrat kritisch zur Situation einer Reihe insbesondere geisteswissenschaftlicher Fachgebiete der Universität und fasste diese Kritik in seiner abschließenden Empfehlung wie folgt zusammen: "Der fachliche Schwerpunkt der TU sollte entsprechend ihrer Strukturplanung künftig eindeutig auf den Ingenieurwissenschaften in enger Verbindung mit den Naturwissenschaften liegen; alle anderen Fächer an der TU sollten einen klaren Bezug zu diesen aufweisen. Optimierungsbedarf besteht auch im Kernbereich der TU, nämlich den Ingenieurwissenschaften."

Zu diesen Empfehlungen des Wissenschaftsrates nahm die Universitätsleitung zunächst im Rahmen der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Stellung. Diese Stellungnahme ergänzte der Akademische Senat der Universität im Mai 2000 um eine Gesamtwürdigung der Empfehlungen. Die folgenden Punkte seien hier herausgestellt:

Gegen ein zentralistisches Modell
  • Gegen das vorgeschlagene System aus Hochschulräten als inneruniversitäre Steuerungsinstanzen und einem übergreifenden Landeshochschulrat sprechen Praktikabilitätserwägungen. Auch ist dieses Modell "streng zentralistisch". Unterstützt wird ein Steuerungsmodell, das "selbstregulierend" sein sollte.
Kommunikation und Kooperation funktionieren
  • Die Forschungskooperation der Universitäten, insbesondere mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wird entgegen der Kritik des Wissenschaftsrats positiv gesehen. Der regelmäßige Austausch über diese wie andere Kooperations- und Abstimmungsaufgaben, insbesondere auch im Verhältnis zu Brandenburg, soll intensiviert werden.
Profilbildung gegen Vereinheitlichung
  • Die vollständige Vereinheitlichung von Studiengängen an den Berliner Universitäten erscheint im Hinblick auf die angestrebte Profilbildung der einzelnen Universitäten nur begrenzt wünschenswert.
Grundständige Studiengänge in den Geistes-
wissenschaften
  • Der Akademische Senat betont, "dass die Technische Universität Berlin an ihren Geisteswissenschaften einschließlich der diesbezüglichen Magister- und Lehramtsstudiengänge festhalten wird”. Für die Leistungsfähigkeit der entsprechenden Fächer sei Voraussetzung, dass "die grundständigen Studiengänge der Geisteswissenschaften an der TU Berlin und die Ausbildung des fachwissenschaftlichen Nachwuchses weiterhin gewährleistet sind."
Studierende an der Straße des 17. Juni Studierende an der Straße des 17. Juni

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