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Rechenschaftsbericht 1999/2000
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3. 1 Die grundsätzlichen Regelungen
Sie sind in dem vom Akademischen Senat verabschiedeten Grundsatzpapier
enthalten. Seine zentralen Festlegungen sind:
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Globalsumme
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- Alle Fakultäten erhalten eine Globalsumme, die aus drei
unterschiedlich deckungsfähigen Teilbeträgen besteht:
Mittel für konsumtive Ausgaben (Sachmittel), Personalmittel
und Mittel für Investitionen. Alle Sach- und Personalmittel
sind untereinander deckungsfähig. Sach- und Personalmittel
können in Investitionsmittel umgewandelt werden, nicht aber
umgekehrt.
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Formelgebundene Mittelzuweisung
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- Die Regelform der Mittelzuweisung ist die formelgebundene
Mittelverteilung. Die Formeln berücksichtigen die Leistungen
in Forschung und Lehre. Sie werden vom Akademischen Senat beschlossen.
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Zielvereinbarungen
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- Neben der formelgebundenen Mittelverteilung gibt es zur Förderung
von Zielen, die sich nicht oder nicht sinnvoll über Formeln
erfassen lassen, eine Mittelverteilung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen.
Zielvereinbarungen sind Kontrakte zwischen dem Präsidenten
und den Fakultäten (oder anderen Einrichtungen der Universität,
denen Budgets zugewiesen werden), oder zwischen den Fakultäten
und/oder Fachgebieten untereinander. Sie gewähren oder versprechen
Haushaltsmittel als Gegenleistung für die Verfolgung oder
das Erreichen von Zielen. Für die Zielvereinbarungen werden
10% der nicht gebundenen Mittel für alle Fakultäten
zur Verfügung gestellt.
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Stellenpläne in der Verantwortung der Fakultäten
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- Die Fakultäten stellen ihre Stellenpläne selber
auf. Eine Besonderheit gilt für die Beamtenstellen; sie müssen
vom Kuratorium eingerichtet werden. Für die Haushaltsplanaufstellung
ist das Ausweisen einer Stellenzahl, verbunden mit einer Rechnungs-
und Veranschlagungssumme ausreichend.
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