Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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3. 1 Die grundsätzlichen Regelungen

Sie sind in dem vom Akademischen Senat verabschiedeten Grundsatzpapier enthalten. Seine zentralen Festlegungen sind:

Globalsumme
  • Alle Fakultäten erhalten eine Globalsumme, die aus drei unterschiedlich deckungsfähigen Teilbeträgen besteht: Mittel für konsumtive Ausgaben (Sachmittel), Personalmittel und Mittel für Investitionen. Alle Sach- und Personalmittel sind untereinander deckungsfähig. Sach- und Personalmittel können in Investitionsmittel umgewandelt werden, nicht aber umgekehrt.
Formelgebundene Mittelzuweisung
  • Die Regelform der Mittelzuweisung ist die formelgebundene Mittelverteilung. Die Formeln berücksichtigen die Leistungen in Forschung und Lehre. Sie werden vom Akademischen Senat beschlossen.
Zielvereinbarungen
  • Neben der formelgebundenen Mittelverteilung gibt es zur Förderung von Zielen, die sich nicht oder nicht sinnvoll über Formeln erfassen lassen, eine Mittelverteilung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen. Zielvereinbarungen sind Kontrakte zwischen dem Präsidenten und den Fakultäten (oder anderen Einrichtungen der Universität, denen Budgets zugewiesen werden), oder zwischen den Fakultäten und/oder Fachgebieten untereinander. Sie gewähren oder versprechen Haushaltsmittel als Gegenleistung für die Verfolgung oder das Erreichen von Zielen. Für die Zielvereinbarungen werden 10% der nicht gebundenen Mittel für alle Fakultäten zur Verfügung gestellt.
Stellenpläne in der Verantwortung der Fakultäten
  • Die Fakultäten stellen ihre Stellenpläne selber auf. Eine Besonderheit gilt für die Beamtenstellen; sie müssen vom Kuratorium eingerichtet werden. Für die Haushaltsplanaufstellung ist das Ausweisen einer Stellenzahl, verbunden mit einer Rechnungs- und Veranschlagungssumme ausreichend.

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