Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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3. 2 Verwaltungsmäßige Handhabung und Bemessung der Sach- und InvestitionsmittelzuteilungHierauf beziehen sich insbesondere die dem Grundsatzpapier beigegebenen Anlagen:
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Budgetierungs- regelungen |
Die Fragen, wie konkret mit dem Budget umzugehen ist, sind in
den "Budgetierungsregelungen" als Verwaltungsvorschriften
geregelt. Sie betreffen insbesondere die Übertragbarkeit
der Mittel von einem Haushaltsjahr auf das nächste, die Verwendung
von neuen und höheren Einnahmen und Einzelheiten zur Deckungsfähigkeit.
Sie bestimmen die Spielräume im Verhältnis zur Landeshaushaltsordnung.
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Budgetierungsmodell Sachmittel |
Das "Budgetierungsmodell zur Sachmittelverteilung" legt
die Grundsätze der Bemessung der Sach- und Investitionsmittel
fest: Orientierung an der im Strukturplan festgelegten Soll-Ausstattung
mit wissenschaftlichem Personal, dem drittmittelfinanzierten Personal,
der Anzahl der Studierenden im 1. - 12. Fachsemester und der Studienabschlüsse
eines Studienjahres. Dabei werden diese Personengruppen im Verhältnis
zueinander und für die konsumtiven und die Investitionsmittel
unterschiedlich gewichtet. Ein fachbereichsspezifischer Faktor
berücksichtigt die Besonderheiten der Fächer und Kostendifferenzen.
Diese Gewichtung erfolgt für die verschiedenen Titelgruppen
des Haushalts unterschiedlich:
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Lehrauftragsmittel |
Zur Verteilung der Lehraufträge enthält die Anlage "Verteilung
von Lehrauftragsmitteln" neue Grundsätze. Ihre wesentliche
Aussage: Die bisherige Praxis des Einsatzes von Lehrbeauftragten
zur Kompensierung diverser haushaltswirtschaftlicher Engpässe
soll beendet werden. Lehraufträge sollen künftig nur
noch zur fachlichen Ergänzung der Lehre des hauptamtlichen
Personals aus zwei Gründen erteilt werden: Eine spezielle
Lehrveranstaltung ist wichtig, es lohnt sich aber nicht, zu ihrer
Abdeckung hauptamtliches Lehrpersonal einzustellen. Die akademische
Lehre wird durch die Sicht von Berufspraktikern ergänzt.
Die Verteilung der Mittel für diesen Zweck orientiert sich
ausschließlich an der Zahl der Professoren und wissenschaftlichen
Mitarbeiter. Es erfolgt keine fachspezifische Gewichtung.
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Raumausstattung | Die Grundausstattung der Fakultäten mit Räumen wird in der Anlage "Ermittlung des Raumbedarfs der Fakultäten" geregelt. Dieser Regelung kommt für die Universität besondere Bedeutung zu, weil die Ermittlung einer angemessenen Raumausstattung Voraussetzung für die weitere Abmietung von Flächen ist. Diese Abmietung ist angesichts der finanziellen Situation der Universität von größter Wichtigkeit. Unter anderem sind die Einsparungen in diesem Bereich bei der Finanzierung des Neubaus der Universitätsbibliothek eingeplant. Die Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen erarbeitet. Sie orientieren sich an überregionalen Vorgaben und modifizieren diese im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten der Universität. Sie legen Bedarfsberechnungsverfahren fest für Seminarräume/Übungsräume, Praktika/Kurssäle, studentische Arbeitsräume/Projekträume, Büroarbeitsplätze und Sonderräume. |
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