Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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2. Maßnahmen zur Frauenförderung im Berichtszeitraum
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Zentrale planerische Personalreserve |
Eine strukturelle Verankerung der Frauenförderung im Instrumentarium
der Mittelverteilung erfolgte durch den Strukturplan vom März
1998. Von den insgesamt 120 reservierten Stellen für zentrale
Förderinstrumente für Forschung, Lehre und wissenschaftlichen
Nachwuchs wurden auch ca. 20 Stellen akademische Mitarbeiter zur
Förderung von Frauen in der Wissenschaft vorgesehen. Die
zentrale planerische Personalreserve von 120 Stellen wird jedoch
gegenwärtig voll zur Abdeckung des Personalüberhanges
in Anspruch genommen (siehe im Teil Strukturreformen unter 1),
die Regelung läuft daher z. Zt. auch für die Frauenförderung
leer.
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Frauenförderung im Rahmen der Budgetierung |
Dafür wurde im Regelwerk der Budgetierung vom Juli 2000 ein
unmittelbar wirksamer Mechanismus der Mittelzuteilung zur Frauenförderung
eingeführt. Ziffer 10 des Grundsatzpapiers des Akademischen
Senats regelt: "Wird eine Stelle mit einer Frau besetzt,
erhält das jeweilige Institut oder die Arbeitsgruppe oder
die jeweilige Fakultät von der Zentrale einen Zuschlag von
5%. Dabei wird bei der Besetzung von Hochschullehrer/innen-Stellen
der Zuschlag errechnet aus 5% des Durchschnittssatzes der zu besetzenden
Stelle und 5% des Sachausgabenanteils der Budgetsumme aller Fakultäten,
dividiert durch die den Berechnungsmodellen zugrundeliegenden
Hochschullehrer/innen-Stellen. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen,
sonstigen Mitarbeiterinnen und Tutorinnen entfällt dieser
Zuschlagsanteil." In der Begründung zu dieser Regelung
heisst es: "Das Programm ist bewusst darauf angelegt, diese
Art der Förderung nicht auf Dauer beizubehalten, um den Druck
zu erhöhen, die Ziele der Frauenförderung möglichst
rasch umzusetzen."
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C 1 / C 2 - Programm |
Aktuell und wirksam ist weiterhin das "C1/C2 Programm zur
Förderung von Wissenschaftlerinnen an der TU Berlin":
Dieses ursprüngliche Landesprogramm wird seit 1996 ausschliesslich
aus dem Haushalt der Universität finanziert. 18 Stellen,
davon 5 C2- Stellen und 13 C1-Stellen, sind aus ihm besetzt und
erklären zum Teil die relativ gute Frauenquote in diesem
Bereich (siehe unter 1.)
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Hochschulsonder- programm III |
Aus dem Hochschulsonderprogramm (HSP) III des Bundes und des Landes
konnten im Berichtszeitraum verschiedene Fördermaßnahmen
finanziert werden:
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Einzelne Fördermaßnahmen |
Neben der strukturellen Etablierung dieser Förderinstrumente
sind eine Reihe unterschiedlicher Aktivitäten zu benennen,
die sich auf besondere Aspekten der Situation der Frauen beziehen:
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Studentinnen auf dem Campus | |
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