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TU intern 10-2016

Seite 14 TU intern · Nr. 10/2016 W o S i e Ih r e S t i m m e einbringen können Die Gremien der TU Berlin Mitbestimmungsgremien auf einen Blick Partizipation und Mitbestimmung werden in der letzten Zeit wieder intensiv in der Universität diskutiert. Erstmals regelte 1976 das Hochschulrahmengesetz bundesweit die heute noch gültige Mitbestimmungsstruktur der demokratischen Gruppenhochschule. Danach gibt es Gremien, in die alle Statusgruppen Mitglieder entsenden, sowie Vertretungsorgane, die nur die einzelnen Statusgruppen selbst betreffen, wie den Personalrat oder den AStA. An der TU Berlin gibt es 21 Gremien der Akademischen Selbstverwaltung und damit für hochschulpolitisch Interessierte aller Statusgruppen viele Möglichkeiten, mitzubestimmen, was an der Universität passiert. Diese Seite soll einen Überblick über die existierenden Gremien und über ihre Zusammensetzung geben. In vielen Gremien – wie AS, EAS, KU, FRe, IRe – haben verschiedene Universitätsvertreterinnen und -vertreter wie das Präsidium, Dekane, Personal- vertretungen, der AStA, die Zentrale Frauenbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung ein Rede- und Antragsrecht. Den Vorsitz wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte (wenn nicht anders angegeben). Mehr dazu, ebenso wie zu den Beschlüssen, Wahlterminen und Wahlergebnissen, unter www.tu-berlin.de/?id=18643 Angaben vom Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung Gruppe der Professorinnen und Professsoren (HL) Gruppe der Sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (SM) Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (AM) Gruppe der Studierenden (STud) Akademischer Senat (AS) Aufgaben: richtet unter anderem Organisations- einheiten ein, Studiengänge, erlässt Satzungen, Grundsätze und Regelungen für Lehre, Studium, Prüfungen, Hochschuleinrichtungen, nimmt Stel- lung zu Studien- und Prüfungsordnungen, Beru- fungsvorschlägen, koordiniert Fakultäten, beschließt Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien Vorsitz: Präsident/-in Zusammen- setzung: 13:4:4:4 Strukturkommission (SK) Aufgaben: ist unter anderem beteiligt an mittel- und langfristigen Hochschulplanungen, erarbeitet Struktur- und Ausstattungspläne, nimmt Stellung zu Zuweisungsanträgen, Entwicklungsplänen der Fa- kultäten, Nutzungskonzepten von Großgeräten, zu TU-internen Forschungsförderungs- und Drittmittel- anträgen, Kooperationen, zu Nachwuchsförderungs- konzepten und zu Forderungen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen Zusammen- setzung: 6:2:2:2 Zentraler Wahlvorstand (ZWV) Gewählt vom AS Aufgaben: ist für die ordnungsgemäße Vorberei- tung und Durchführung der Wahlen verantwortlich, erlässt unter anderem Richtlinien über die Wahl- vorbereitung und -durchführung. Entscheidet über Wahlanfechtungen, setzt Wahltermine fest und macht sie bekannt Zusammen- setzung: 2:2:1:2 Erweiterter Akademischer Senat (EAS) Aufgaben: wählt unter anderem Präsident/-in und die Vizepräsidenten/präsidentinnen, beschließt Grundordnung, erörtert Rechenschaftsbericht Vorsitz: Vorstand (2 je Mitgliedergruppe) wählt Vorsitzende/-n (z. Zt. WiMi) Zusammen- setzung: 31:10:10:10 Kommission für Lehre und Studium (LSK) Aufgaben: nimmt unter anderem Stellung zu Einrichtung und Einstellung von Studiengängen, Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen, fördert Studienreformprojekte, Projektwerkstätten und Innovationstutorien, berät Leitlinien zur Studien- gangsentwicklung und Kriterien für die lehrleistungs- bezogene Mittelverteilung Zusammen- setzung: 2:2:1:5 Örtliche Wahlvorstände Gewählt von den FRe Aufgaben: sind für die ordnungsgemäße Vorbe- reitung und Durchführung der Wahlen in ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich Zusammen- setzung: 1:1:1:1 Haushaltsausschuss Die Einsetzung eines Haushaltsausschusses wird jede Legislaturperiode vom AS neu bestätigt. Aufgabe: Beratung des AS in Haushaltsangelegen- heiten. Zusammen- setzung derzeit: 2:2:2:2 Kuratorium (KU) Zusammensetzung: der für Hochschulen zuständi- ge Senator, 6 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, 4 TU-Mitglieder (1 pro Statusgruppe) Aufgaben: entscheidet unter anderem in grund- sätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenhei- ten, insbesondere: Feststellung des Haushaltsplans, Veränderungen der Organisationsstruktur, Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin, erlässt Verwaltungsvorschrif- ten in Personalangelegenheiten Vorsitz: wählt das KU „aus seiner Mitte“ (bisher meist Externe/-r) Nachhaltigkeitsrat (NR) Zusammensetzung: 8 TU-Mitglieder (2 je Status- gruppe) plus 3 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Aufgaben: unterstützt und berät zu Nachhaltigkeit in Bildung, Forschung, Betrieb und Transfer in die Ge- sellschaft, fördert die universitätsinterne Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung und den Austausch mit der Gesellschaft Zusammen- setzung: 2:2:2:2 + 3 Frauenbeiräte Aufgaben: wählen die Zentrale Frauenbeauftragte sowie die jeweiligen nebenberuflichen Frauenbe- auftragten, unterstützen die Arbeit der von ihnen gewählten Frauenbeauftragten Zusammen- setzung: 2:2:2:2 Fakultätsräte (FRe) Aufgaben: erlassen unter anderem Satzungen, Haus- haltsansätze und Mittelverteilungen der Fakultät, be- schließen über Berufungsvorschläge, Habilitationen, Studien- und Prüfungsordnungen, Struktur- und Entwicklungspläne einschließlich Frauenförderplänen Vorsitz: Hochschullehrer/-in Zusammen- setzung: 7:2:2:2 Berufungskommissionen (BKs) Zusammensetzung: Hochschullehrende haben die Mehrheit, alle Statusgruppen sind beteiligt, die Gruppe der SM nur beratend Personalrat Zusammensetzung abhängig von der Beschäftigten- zahl – an der TU Berlin: 18 Angestellte, 2 Beamte Aufgaben: Interessenvertretung der nichtstudenti- schen Beschäftigten Institutsräte (IRe) Aufgaben: entscheiden unter anderem grund- sätzliche Angelegenheiten des Instituts, schlagen Zweckbestimmungen von Hochschullehrer-Stellen vor, nehmen zu Struktur- und Entwicklungsplänen Stellung Vorsitz: der/die Geschäftsführende Direktor/-in (Hochschullehrer/-in) Zusammen- setzung: 7:2:2:2 (4:1:1:1 verkl.) Ausbildungskommissionen (ABKs) werden von den Fakultätsräten (FRe) eingesetzt Zusammensetzung: Studierende haben die Hälfte der Sitze Aufgaben: beraten die Fakultätsräte in Fragen des Studiums und der Lehre Personalrat der studentischen Beschäftigten (TutPers) Zusammensetzung: 15 Mitglieder Aufgaben: Interessenvertretung der studentischen Beschäftigten Gremien der Zentralinstitute (ZIs) Aufgaben: entsprechen den der Fakultätsräte Die TU hat 2 ZIs: Campus El Gouna und „SETUB“ (Lehrkräftebildung) Vorsitz: Hochschullehrer/-in Zusammen- setzung: 7:2:2:2 Studierendenparlament (StuPa) und Allgemeiner Stu- dierendenausschuss (AStA) mit eigenen thematischen Ausschüssen und AGs Zusammensetzung: 60 studentische Mitglieder Aufgaben: Als selbstständige Teilkörperschaft der Hochschule wählt das StuPa die AStA-Mitglieder, mindestens 10 Referenten/Referentinnen (Ausnah- me: Ausländer/-innen, Frauen, soziale Minderheiten, die in eigenen Vollversammlungen gewählt werden), erlässt Rechtsvorschriften, regelt grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft, stellt einen Haushaltsplan auf, setzt die Beiträge fest, richtet Ausschüsse ein, besonders den Haushaltsausschuss Gemeinsame Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis (GKmEs) Zusammensetzung: wird im Einrichtungsbeschluss des AS festgelegt, an dem die Fakultätsräte beteiligt sind Aufgaben: erfüllen Aufgaben für mehrere Fakultäten Gemeinsame Kommissionen ohne Entscheidungsbefugnis (GKoE) Zusammensetzung: wird im Einrichtungsbeschluss des AS oder der Fakultätsräte festgelegt Aufgaben: erfüllen Aufgaben mehrerer Fakultäten Gremien der Zentraleinrichtungen (ZEs) Zusammensetzung: nach zugehöriger Satzung unterschiedlich Aufgaben: Dienstleistungen für die Hochschule insgesamt oder für Fakultäten. AS regelt ihre konkreten Aufgaben und Organisationsstruk- tur. Die Zentraleinrichtungen Elektronenmikroskopie (ZELMI), Hoch- schulsport (ZEH) und Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation (ZEWK) haben Räte. Die ZEMS (Moderne Sprachen) hat einen Beirat. Die Universitätsbibliothek und das Zentrale IT-Dienstleistungszentrum (tubIT) haben keine Gremien. Gremien mit Entscheidungsbefugnis Gremien ohne Entscheidungsbefugnis Sonstige Gremien Zusammen- setzung: 1 + 6 + 1:1:1:1 Forschungskommissionen werden von den Fakultätsräten (FRe) eingesetzt Zusammensetzung: Hochschullehrende haben die Hälfte der Sitze Aufgaben: beraten die Fakultätsräte in Fragen der Forschung Stand: 2. November 2016

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