Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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4. Leistungsorientierte "formelgebundene" Mittelzuweisung im Personalbereich
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Tradition der Universität |
Darüber, wie unterschiedliche Leistungen im universitären
Bereich gemessen und dann untereinander "verrechnet"
werden können, um daraus finanzwirksame Entscheidungen abzuleiten,
wird seit mehr als 10 Jahren wissenschafts- und hochschulpolitisch
diskutiert und gestritten. Diese Hochschule war an dieser Diskussion
von Anfang an beteiligt. Schon sehr frühzeitig hat sie mit
dem Regelwerk ihrer Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen
Nachwuchs (FNK) zur Bemessung von Forschungsleistungen ein Instrument
entwickelt, das zur Berechnung von Personalmittelzuweisungen genutzt
werden konnte. Der Strukturplan von 1998 legte fest, dass 50%
der den Fakultäten zuzuweisenden Stellen für akademische
Mitarbeiter leistungsorientiert zu errechnen sind, davon 25% nach
Leistungen in der Forschung und 25% nach Leistungen in der Lehre.
Das Grundsatzpapier des Akademischen Senats zur Budgetierung hat für die Verteilung der Personalmittel auf die Verteilung gemäß diesem Modell verwiesen. Es war allerdings in zwei Punkten noch unvollständig:
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Offene Fragen |
Der Leistungsanteil der Lehre konnte bei den Zuteilungen des Strukturplans
mangels entsprechender Bemessungsregeln nur in einer Annäherung
und vorläufig verteilt werden. Keine Antwort gab der Strukturplan
auf die Frage einer leistungsorientierten Zuteilung von Mitteln
für das nicht akademische Personal. Im Berichtszeitraum wurden
auf diesen Feldern die folgenden Schritte unternommen:
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Südfassade (zum Campus) des Hauptgebäudes der Universität | |
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