Rechenschaftsbericht 1999/2000 |
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6. Kosten- und Leistungsrechnung
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Voraussetzung dezentraler Verantwortung |
Ein Rechnungswesen, das jederzeit Auskunft darüber gibt,
wo in der Universität für welche Zwecke welche Art Kosten
entstehen, ist Voraussetzung für eine funktionierende Dezentralisierung
der Universität im Sinne der Zusammenführung von Aufgaben-,
Entscheidungs- und Bewirtschaftungskompetenz. Nur wenn die jeweilige
dezentrale Einheit vollen Einblick hat, was die von ihr zu entscheidende
Option in der Sache im Endergebnis "kostet", kann sie
diese Entscheidung verantwortlich treffen. Das überkommene
System der kameralistischen Haushaltsführung erlaubt diesen
Einblick nicht: Es registriert Einnahmen und Ausgaben, aber nicht
"Kosten" - in Gestalt z. B. von notwendigen Abschreibungen
auf Güter oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen,
deren Ausgaben an anderer Stelle gebucht werden. Es unterscheidet
zwischen verschiedenen abstrakten Kostenzwecken, ordnet die Ausgaben
aber in der Regel nicht konkreten Aufgaben zu; es weist die zur
unmittelbaren Bewirtschaftung der Titel Zuständigen aus,
lässt aber nicht erkennen, wo die Entscheidungen, die die
Kosten verursachen, in der Universität konkret getroffen
worden sind.
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Anpassung an universitäre Bedingungen |
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in der gewerblichen Wirtschaft
als Instrument des betrieblichen Rechnungswesens entwickelt worden.
Es versteht sich, dass sie nicht in allen ihren Momenten und unverändert
auf die ganz andere Situation der Universitäten übertragen
werden kann. Das gilt z. B. für Komponenten wie die Gewinn-
und Verlustrechnung. Es geht um ihr Prinzip: Transparenz herstellen
hinsichtlich der Finanzströme in der Universität und
ihrer Leistungseffekte. Die folgenden Schritte wurden im Berichtszeitraum
unternommen:
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