Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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6. Kosten- und Leistungsrechnung

Voraussetzung dezentraler Verantwortung Ein Rechnungswesen, das jederzeit Auskunft darüber gibt, wo in der Universität für welche Zwecke welche Art Kosten entstehen, ist Voraussetzung für eine funktionierende Dezentralisierung der Universität im Sinne der Zusammenführung von Aufgaben-, Entscheidungs- und Bewirtschaftungskompetenz. Nur wenn die jeweilige dezentrale Einheit vollen Einblick hat, was die von ihr zu entscheidende Option in der Sache im Endergebnis "kostet", kann sie diese Entscheidung verantwortlich treffen. Das überkommene System der kameralistischen Haushaltsführung erlaubt diesen Einblick nicht: Es registriert Einnahmen und Ausgaben, aber nicht "Kosten" - in Gestalt z. B. von notwendigen Abschreibungen auf Güter oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, deren Ausgaben an anderer Stelle gebucht werden. Es unterscheidet zwischen verschiedenen abstrakten Kostenzwecken, ordnet die Ausgaben aber in der Regel nicht konkreten Aufgaben zu; es weist die zur unmittelbaren Bewirtschaftung der Titel Zuständigen aus, lässt aber nicht erkennen, wo die Entscheidungen, die die Kosten verursachen, in der Universität konkret getroffen worden sind.

Anpassung an universitäre Bedingungen Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in der gewerblichen Wirtschaft als Instrument des betrieblichen Rechnungswesens entwickelt worden. Es versteht sich, dass sie nicht in allen ihren Momenten und unverändert auf die ganz andere Situation der Universitäten übertragen werden kann. Das gilt z. B. für Komponenten wie die Gewinn- und Verlustrechnung. Es geht um ihr Prinzip: Transparenz herstellen hinsichtlich der Finanzströme in der Universität und ihrer Leistungseffekte. Die folgenden Schritte wurden im Berichtszeitraum unternommen:


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