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Unser digitalisiertes Leben

2015/2016

A

ls Industrie 4.0 wird der „nächste Evolutionsschritt

der Industrie“ bezeichnet. Im Fokus stehen nun die

intelligenten Objekte, also Maschinen, bis hin zu All­

tagsgegenständen, die sich selbst steuern und auch über das

Internet eigenständig Informationen austauschen können,

um dann entsprechende Aktionen auszulösen. Ermöglicht

wird dies durch die Integration von Prozessoren, Kommuni­

kationsmodulen und Sensoren in zahlreiche Gegenstände bis

hin zu ganzen Maschinenanlagen. Auch die intelligente Inter­

aktion mit dem Menschen selbst ist wesentlicher Bestandteil

der weiteren Entwicklung. Die Benutzerinnen und Benutzer

werden mit relevanten Informationen je nach konkretem

Arbeitsprozess, in dem sie stehen, versorgt.

Mit Industrie 4.0 gibt es neue Rechtsprobleme. Der Grund

dafür ist, dass Industrie 4.0 einerseits genau wie die vorher­

gehenden Produktionsmethoden zu vielfältigen Konflikt­

situationen führen wird und andererseits erkennbar ist, dass

die bestehenden rechtlichen Methoden beziehungsweise

Möglichkeiten den neuen Anforderungen nicht entsprechen.

Die im Folgenden aufgezählten Beispiele aus der Arbeitswelt

von Industrie 4.0 sollen das aufzeigen: Ein bedeutsames

Problem liegt in der zunehmenden und schon jetzt sehr in­

tensiven Vernetzung der autonomen Systeme untereinander

und ihrer Integration in bisherige klassische IT-Umgebungen.

Durch diese Summe sich untereinander ergänzender Informa­

tionen beziehungsweise Steuerungssysteme wird für den Be­

reich der Produkthaftung ein sehr großes Problem entstehen.

Es wird künftig in vielen Fällen nicht mehr möglich sein, den

Verursacher fehlerhafter Daten beziehungsweise fehlerhafter

Software für eingetretene Schäden in die Haftung zu neh­

men. In Zukunft werden deshalb Unternehmen nicht nur als

Konstruktions- und Produktionsgemeinschaften in Erschei­

nung treten, sondern auch als Risikogemeinschaften.

Eine weitere Herausforderung ist, dass die technische Ent­

wicklung so schnell verläuft, dass Steuerungsalgorithmen

von gestern schon nicht mehr benutzt werden können,

sondern wieder durch neue Algorithmen angepasst oder

ersetzt werden müssen. Ein Verhalten, das noch vor wenigen

Tagen als eine ordentliche Prozesssteuerung angesehen

werden konnte, kann in der nächsten Woche bereits zum

sprichwörtlichen alten Eisen gehören; es besteht ein Zwang

zur ständigen Modernisierung. Der gewerbliche Rechtsschutz,

insbesondere der Patentschutz, und auch der urheberrecht­

liche Schutz, der für den Softwarebereich wichtig ist, wird

eine besondere Bedeutung erhalten. Zum Beispiel sind im

Bereich der additiven Fertigung alle CAD-Daten und die

Software, die den Drucker antreibt, auf einem Datenträger

vorhanden und leicht zu plagiieren. Der patentrechtliche

Erzeugnisschutz ist deshalb auf die gespeicherten Konstruk­

tions- und Fertigungsdaten vorzuverlegen, weil das Produkt

bereits virtuell vorhanden ist.

Ein Monopol darf nicht entstehen

Das zurzeit am meisten besprochene Problem ist die Frage

nach der Datenhoheit. Wem gehören die Daten, die durch

datengenerierende Programme in sehr vielen technischen

oder sozialen Umgebungen gesammelt werden und

die schon aus heutiger Sicht einen bedeutsamen Anteil

an der Wertschöpfung haben werden? Ein Eigentum an

Informationen/Daten gibt es nicht. Die bestehenden Schutz­

rechte sind darauf ausgerichtet, das zu schützen, was aus

vorgegebenem Wissen neu entwickelt wird. Die Informatio­

nen selbst sind nicht geschützt. Die Vorgaben an ein noch zu

entwickelndes Schutzrecht sind mittlerweile erarbeitet: Die

Informationssammlung stellt einen Wert dar, der auch mit

einer gewissen Berechtigung an der Nutzung der ermittelten

Daten belohnt werden sollte. Es dürfen dabei aber keine

Informationsmonopole geschaffen werden; der Berechtigte

darf sie für seine Zwecke nutzen, ohne ein ausschließliches

Recht an der betreffenden Information zu erhalten.

An den Problemlösungen wird intensiv gearbeitet. Besondere

Bedeutung hat dabei die vom Bundeswirtschaftsministerium

im April 2015 gegründete Plattform Industrie 4.0. Sie bündelt

das Wissen unterschiedlicher Akteure aus Unternehmen,

Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik. Die

Plattform gliedert sich in fünf Arbeitsgruppen, von denen

eine Gruppe rechtliche Rahmenbedingungen behandelt. Die

hier angesprochenen Problembereiche gehören zum Arbeits­

programm.

Dr. Jürgen Ensthaler ist Professor

für Wirtschafts-, Unternehmens-

& Technikrecht an der TU Berlin.

Er ist Mitglied der vom Bundes-

wirtschaftsministerium eingerich-

teten Plattform Industrie 4.0, die

von Bundeswirtschaftsminister

und Vizekanzler Sigmar Gabriel

und Bundesforschungsministerin

Johanna Wanka geführt wird.

Dort leitet er den Arbeitsbereich

Patent- und IT-Recht.

WEM GEHÖREN

DIE DATEN?

Industrie 4.0, die digitalisierte Produktion, stellt das

Wirtschafts- und Patentrecht vor viele Probleme

Text Jürgen Ensthaler

Foto: Ulrich Dahl